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Herr Kramer führt in die Beschlussvorlage ein und teilt mit, dass Frau Mudrow als zuständige Bearbeiterin eine Präsentation mit speziellen Themen für den Ausschuss vorbereitet hat. Weiterhin liegt eine Änderungsvorlage vor.

 

Frau Mudrow stellt Eckpunkte des Stadtentwicklungskonzeptes anhand eine Präsentation dar. Das alte Konzept wurde nun an neue Gegebenheiten angepasst und aktualisiert. Weiterhin stellt das Konzept die Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln dar. Neu war auch die breite Beteiligung der Öffentlichkeit.

 

Laut Herrn Schatz war in einem Entwurf des Stadtentwicklungskonzeptes als Ziel eine Gestaltungssatzung für die Ortsteile benannt. Er fragt nach, ob dies auch weiterhin enthalten ist.

Dies wird durch Herrn Kramer bejaht. Zu finden ist dieses Ziel im Handlungsfeld „Fachkonzepte“. Bei den Ortsrundgängen in den Ortsteilen wurde das Thema von den Teilnehmern auch angesprochen.

 

Nach Ansicht von Herrn Schatz muss solch eine Satzung dann ggf. auch ordnungsgemäß kontrolliert werden. Für ihn ist es daher fraglich, dies als klares Ziel zu formulieren.

 

Herr Dorff stellt klar, dass der Stadtrat weiterhin Herr des Verfahrens ist. Durch die Entscheidungen des Stadtrates können die Maßnahmen umgesetzt werden, die den Mitgliedern als wichtig erscheinen.

 

Frau Mudrow erläutert die Maßnahmen und deren Steuerung. Durch die Verwaltung soll jährlich ein Stadtentwicklungsbericht ausgegeben werden. Die Maßnahmen des Stadtentwicklungskonzeptes sollen kontinuierlich neu bewertet werden, d.h. es können auch neue Maßnahmen aufgenommen und manche Maßnahmen rausgestrichen werden. Weiterhin teilt sie mit, dass die Verwaltung daran arbeitet, ein „Wernigeröder Modell“ für die Nachhaltigkeitsbetrachtung zu erstellen. Es soll von den allgemeinen Nachhaltigkeitszielen des „Augsburger Modells“ abgewichen und entsprechende Ziele, die konkret für Wernigerode zutreffen, formuliert werden.

 

Laut Herrn Kramer ergaben sich bereits im letzten Stadtrat einige Fragen zum Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISTEK), auf die er nochmal eingehen möchte. Das ISTEK ist als übergeordnetes Konzept anzusehen. Zukünftige Konzepte sollen sich danach richten; bestehende Konzepte sollen in das ISTEK einbezogen werden. Dort bestehen keine wesentliche Konflikte.

Die Lenkungsgruppe soll die Vorarbeit für die politische Diskussion leisten und die Kommunikation mit den einzelnen Fraktionen aufrechterhalten. Der Maßnahmenkatalog umfasst nach seiner Aussage sehr viele Einzelmaßnahmen, die meist allgemein beschrieben werden. Die Umsetzung einzelner Projekte wird sich auf die nächsten 10 bis 20 Jahre beziehen. Daher werden die Maßnahmen in Handlungsfelder aufgegliedert. Eine Priorisierung der Maßnahmen kann durch die Statdräte gerne erfolgen. Bisher gab es dazu jedoch keine Einigung. Es ist von Seiten der Verwaltung aber geplant, jährlich in Verbindung mit dem Haushalt über den Maßnahmenkatalog zu informieren.

 

Herr Schatz ist froh über die Neuaufstellung des Stadtentwicklungskonzeptes mit seiner Fülle an Informationen. Er ist jedoch skeptisch, ob dieses Szenario so umsetzbar ist.

Er fragt weiterhin nach, ob eine jährliche Evaluation notwendig ist. Seiner Ansicht nach reicht auch ein grobe Übersicht der Maßnahmen. Ebenfalls kann er die Einrichtung der Lenkungsgruppen nicht ganz nachvollziehen, wenn als Maßnahme die Ausschüsse reduziert werden sollen. Zum Beispiel könnte über die entsprechenden Maßnahmen regelmäßig in den Fachausschüssen (wie z.B. der Bau- und Umweltausschuss) informiert werden.

Die Bürgerbeteiligung beim ISTEK war sehr gut. Er rät an, davon evtl. ein standardisiertes Verfahren zur Bürgerbeteiligung zu entwickeln.

 

Herr Kramer hält fest, dass die Lenkungsgruppen eingeladen werden, um genau solche Fragen zu klären. Weiterhin ist geplant, solch einen Bericht und ein entsprechendes Monitoring zu den Maßnahmen alle 2 Jahre zu erstellen. Mit der Bürgerbeteiligung ist er zufrieden, da die Möglichkeiten und Formate gut angenommen wurden.

In Bezug auf die Änderung der Straßennamen teilt er mit, dass auf eine separate Einwohnerversammlung verzichtet wurde. Die Änderung wurde in den Fachausschüssen und im Stadtrat ausführlich öffentlich diskutiert.

 

Herr Schatz informiert zur Änderungsvorlage 005/01/2024. Dass der Stadtrat Herr des Verfahrens bleibt, steht für ihn außer Frage. Man sollte im Maßnahmenkatalog jedoch unbedingt schauen, was realistisch und umsetzbar ist bzw. was nicht umsetzbar erscheint. Man sollte dort schon priorisieren. Der Martkplatz in der Charlottenlust ist in seinen Augen nicht prioritär, weshalb die Stadt dort keine Mühen drauf verwenden sollte. Dieser könnte in seinen Augen dann umgestaltet werden, wenn die erforderlichen finanziellen Mittel wirklich vorhanden sind. Daher soll diese Maßnahme gestrichen werden.

 

Herr Kramer teilt mit, dass die Maßnahmen bewusst recht allgemein formuliert wurden. Diese stellen Handlungsempfehlungen dar. Für den Marktplatz in der Charlottenlust ist geplant, die Fläche zu entsiegeln und ggf. eine Grünanlage dort anzulegen. Ziel ist es, die Bewirtschaftsungskosten für das Areal zu verringern. Er bedauert, dass der ursprüngliche Plan als Treffpunkt der Einwohner des Wohngebietes nicht aufgegangen ist.

 

Herr Wurzel hinterfragt die Notwendigkeit, aus der langen Liste eine sprezielle Maßnahme herauszustreichen und dafür eine Änderungsvorlage zu formulieren.

 

Auch Herr Boks stimmt der Ansicht von Herrn Wurzel zu. Er versteht den Maßnahmenkatalog als Auflistung von Punkten, die man sich anschauen kann. Die Außenwirkung der Änderungsvorlage für die Bewohner der Charlottenlust ist seiner Ansicht nach verheerend.

 

Frau Gorr sieht es ähnlich wie ihre Vorredner. Sie schlägt vor, dass der neue Stadtrat nach der Wahl im Juni 2024 eine Priorisierung vornehmen sollte.

 

Herr Winkelmann verdeutlicht, dass das ISTEK als Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln dient. Viele Maßnahmen setzen solche Konzepte voraus, um Fördermittel zu bekommen.

 

Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt, stellt der Ausschussvorsitzende die Änderungsvorlage zur Abstimmung.

Die Änderungsvorlage 005/01/2024 wird mit 1 Ja-Stimme, 7 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung dem Stadtrat mehrheitlich nicht zur Beschlussfassung empfohlen.

 

Anschließend erfolgt die Abstimmung über die Gesamtvorlage.

 

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimmen

1

Enthaltung

 

 

 

Der Ordnungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Beschlussvorlage mehrheitlich zur Beschlussfassung.

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