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Änderungsvorlagen:

052/01/2023 (Herr Mänz)

052/02/2023 (Herr Siegel)

 

Bau- und Umweltausschuss:

052/01/2023: 8 Ja, einstimmig

052/02/2023: 8 Ja, einstimmig

052/2023: 7 Ja, 1 Nein

 

Ortschaftsrat Silstedt:

052/01/2023: 3 Ja, einstimmig

052/02/2023: 3 Nein, einstimmig

052/2023: 3 Ja, einstimmig

 

Herr Kramer erläutert die Beschlussvorlage.

 

Herr Mänz erläutert seine Änderungsvorlage und bittet um Zustimmung der Beschlussvorlage, da sich nach dem ursprünglichem Plan kaum Interessenten für die Grundstücke gefunden haben.

 

Herr Siegel lobt die ausführliche und fachlich gute Zuarbeit der Verwaltung bezüglich seines Änderungsvorschlages. Die SPD stimmt der Vorlage zu.

 

Herr Kramer merkt an, dass über die Änderungsvorlage von Herrn Siegel noch gesondert abgestimmt werden muss. Es wurden Unterlagen ins System gestellt, in denen farblich markiert die Auswirkungen dieser kurzen Änderungsformulierungen in die textliche Festsetzung geschrieben wurden. Es wurde so ausformuliert, dass es keine Vorgaben zur Dachneigung oder Dachform gibt.

 

Herr Siegel dachte, dass über seinen Änderungsvorschlag nicht gesondert abgestimmt werden muss, da es bereits in den Unterlagen steht.

 

Herr Kramer antwortet, dass die Änderungsvorschläge von Herrn Siegel nur dargestellt wurden, damit die Konsequenzen dieser bewusst gemacht werden.

 

Herr Thurm gibt bezüglich der Änderungsvorlage von Herrn Siegel zu bedenken, dass heutzutage bei jedem Neubau regenerative Energien, in Form von Wärmepumpen oder ähnlichem, zum Einsatz kommen. Herr Mänz hat dargestellt, wie lang es gedauert hat, das Baugebiet zu entwickeln und dass es keine Käufer gab. Herr Thurm vermutet, dass durch die Änderung von Herrn Siegel Anforderungen auferlegt werden, die einige Käufer abschrecken könnten, dort zu bauen.

 

Herr Mänz berichtet, dass der Ortschaftsrat Silstedt die Änderungsvorlage von Herrn Siegel abgelehnt hat.

 

Herr Siegel ist enttäuscht, da eine Änderung des B-Planes aus rein wirtschaftlichen Gründen laut Baugesetzbuch nicht akzeptabel ist. Seine Änderungsvorschläge wurden aufgrund dessen gemacht.

 

Herr Mänz bittet darum, die Festsetzungen, die Herr Siegel in seiner Änderung beschreibt nicht zu beschließen.

 

Herr Winkelmann erklärt, dass durch die Beschlussvorlage von Herrn Mänz die Dachform komplett freigegeben wird. Die Änderungsvorlage von Herrn Siegel schreibt die Dachbegrünung und PV-Anlage vor.

 

Die Änderungsvorlage 052/02/2023 wird zur Abstimmung gestellt:

 

Abstimmungsergebnis:

13

Ja-Stimmen

14

Nein-Stimmen

4

Enthaltungen

 

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Beschluss

Beschluss

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 69 "Börstedter Straße", OT Silstedt wird im beschleunigten Verfahren nach §§ 13, 13 a BauGB aufgestellt.
  2. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 69 "Börstedter Straße", OT Silstedt i. d. F. vom 16.08.2023 wird mit der beigefügten Begrün­dung gebilligt.
  3. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69 „Börstedter Straße“ i. d. F. vom 16.08.2023 mit der Begründung sowie deren Anlagen wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB (30-tägige Auslegung) öffentlich ausgelegt.
  4. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zum Planentwurf gegeben.
  5. Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 69 „Börstedter Straße“ OT Silstedt, wird auf den gesamten Geltungsbereich des Ursprungsbebauungsplanes Bebauungsplan Nr. 69 „Börstedter Straße“, in Kraft getreten am 17.01.2022, erweitert.

 

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Abstimmungsergebnis:

26

Ja-Stimmen

3

Nein-Stimmen

2

Enthaltungen

 

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