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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 69 "Börstedter Straße", OT Silstedt wird im beschleunigten Verfahren nach §§ 13, 13 a BauGB aufgestellt.
  2. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 69 "Börstedter Straße", OT Silstedt i. d. F. vom 16.08.2023 wird mit der beigefügten Begrün­dung gebilligt.
  3. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69 „rstedter Straße“ i. d. F. vom 16.08.2023 mit der Begründung sowie deren Anlagen wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB (30-tägige Auslegung) öffentlich ausgelegt.
  4. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zum Planentwurf gegeben.

            

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Art der Aufgabe:

 

 

Freiwillige Aufgabe

X

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:

 

X

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

 

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

EUR

 

 

 

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 

Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:

Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

Ökologische Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

 

Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

Ö1. Klima schützen

 

 

X

 

 

W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken

 

X

 

Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern

 

 

X

 

 

W2. Leben und Arbeiten verknüpfen

 

X

 

Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln

 

X

 

 

W3. Soziales und ökologisches

Wirtschaften fördern

X

 

 

Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen

bewahren

 

X

 

 

W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen

 

X

 

Ö5. Ökologisch mobil sein für alle

ermöglichen

 

X

 

 

W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziale Zukunftsfähigkeit

 

 

 

 

Kulturelle Zukunftsfähigkeit

 

 

 

S1. Gesundes Leben ermöglichen

 

 

X

 

 

K1. Wernigerode als selbstbewusste

Mittelstadt begreifen

 

X

 

S2. Bildung ganzheitlich leben

 

 

X

 

 

K2. Werte reflektieren und vermitteln

 

 

X

 

S3. Sicher leben - Risiken minimieren

 

 

X

 

 

K3. Vielfalt leben

 

X

 

 

S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

 

X

 

 

K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln

 

X

 

S5. Sozialen Ausgleich schaffen

 

 

X

 

 

K5. Kunst und Kultur wertschätzen

 

 

X

 

                                

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Begründung:

Mit der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 69 „rstedter Straße“, Ortsteil Silstedt, sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Dächern mit einer Mindestneigung von 28° geschaffen werden.

 

Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan der Stadt Wernigerode als Wohnbaufläche dargestellt. Somit kann die 2. Änderung des Bebauungsplanes als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt betrachtet werden.

 

Der Bebauungsplan Nr. 69 „rstedter Straße“ im Ortsteil Silstedt der Stadt Wernigerode hat am 17.01.2022 Rechtskraft erlangt. Kurz darauf kam es zu einem erheblichen Anstieg der Preise für die Errichtung von Häusern und Wohnungen. Daraus resultiert ein Rückgang von Bauinteressenten, wie auch im vorliegenden Fall innerhalb des Baugebietes rstedter Straße“ in der Ortschaft Silstedt bei Wernigerode. Mit der Änderung der Dachneigung soll künftigen Anwohnern die Möglichkeit eingeräumt werden, den Anteil an Baumaterialien und damit den Anteil an Baukosten zu minimieren, z.B. durch die Errichtung von Wohngebäuden im Bungalowstil. Dachneigungen mit einem niedrigeren Neigungswinkel sind bereits in der näheren Umgebung vorhanden, wenn auch zurückgesetzt und untergeordnet. Daher gilt die 2. Änderung (also die Herabsetzung der Mindestdachneigung von 42 auf 28 Grad) nur für einen bestimmten Teilbereich des Ursprungsbebauungsplanes.

 

 

 

 

 

 

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69 erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a i.V.m. § 13 BauGB, da sich der Änderungsbereich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile befindet und weniger als 20.000 m2 anrechenbare Grundfläche festgesetzt werden. Durch die Anwendung des beschleunigten Verfahrens kann von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, der zusammenfassenden Erklärung und dem Monitoring abgesehen werden. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens des bereits rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 69 erfolgte eine Betrachtung der Umweltbelange sowie die Durchführung einer Artenschutzrechtlichen Prüfung für die Fläche innerhalb des Geltungsbereiches der 2. Änderung und hat somit weiterhin Bestand.

 

Der betroffenen Öffentlichkeit kann zum Bebauungsplanentwurf Gelegenheit zur Stellungnahme inner-halb angemessener Frist gegeben werden oder wahlweise die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Im vorliegenden Planverfahren wird die Form der öffentlichen Auslegung ge-wählt. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplanentwurf gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Der Ortschaftsrat Silstedt unterstützt einstimmig den Vorschlag.

 

 

 

 

nz

Stadtrat                                

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Anlagen

 

Anlage 1 Entwurf Satzungstext, 2. Änderung B-Plan Nr. 69 „rstedter Straße“, Ortsteil Silstedt,

                   i. d. F. vom 16.08.2023

 

Anlage 2 Entwurf Begründung, 2. Änderung B-Plan Nr. 69 „rstedter Straße“, Ortsteil
                  Silstedt, i. d. F. vom 16.08.2023                           

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