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Herr Kramer erläutert, dass das Ziel dieser Vorlage ist, den Bundesgesetzgeber aufzufordern die Gesetzgebung dahingehend zu ändern, dass Städte und Gemeinden selbst entscheiden können, wo, ob und an welcher Stelle Geschwindigkeitsbegrenzungen oder verkehrsberuhigende Maßnahmen ergriffen werden sollen. In den inzwischen über 800 Beiträgen zum Stadtentwicklungskonzept, handeln sich mehr als die Hälfte um verkehrsberuhigende Maßnahmen. Der Beitritt in die Initiative ist keine pauschale Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30. Die Initiative beabsichtigt den Städten die Entscheidung darüber zu überlassen. Herr Kramer möchte in den kommenden Ausschüssen mit den Stadträten darüber beraten.

 

Herr Schatz steht dem Beitritt positiv gegenüber. Er bittet darum, in den Ausschüssen zu informieren, ob die Stadt mit diesem Beitritt weitere Verpflichtungen eingehen muss, wie z.B. die Teilnahme an Tagungen, welche mit Kosten verbunden sind.

 

Herr Kramer sind keine Verpflichtungen wie Tagungen bekannt, welche mit diesem Beitritt einhergehen. Der Beitritt stellt nur ein Bekenntnis dar.

 

Die Verweisung wird zur Abstimmung gestellt:

 

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

26

Ja-Stimmen

5

Nein-Stimmen

3

Enthaltungen

 

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