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Bau- und Umweltausschuss:

6 Ja; 1 Nein; 1 Enthaltung

 

Herr Kramer erläutert die Beschlussvorlage.

 

Herr Siegel kann der Vorlage nicht zustimmen und erläutert die Gründe dafür. Es ist für ihn ein untragbarer Zustand, dass ein Ratsbeschluss, welcher vor 7 Jahren beschlossen wurde, ungültig war und man dies nur nebenbei erfährt. Eine Zustimmung zu dieser Vorlage würde bedeuten, das fragwürdige Handeln von Behörden zu legitimieren. Die SPD wird die Vorlage ablehnen.

 

Herr Kramer sagt, dass heute von der Aufhebung des Aufstellungs- und Auslegungsbeschlusses und nicht des Satzungsbeschlusses gesprochen wird. Er stimmt Herrn Siegel zu, dass man über den ungültigen Beschluss aus dem Jahr 2016 hätte informieren müssen. Dies soll mit dem heutigen Beschluss geheilt werden.

 

Herr Winkelmann fragt, ob im Falle eines Abrisses des Gebäudes und eines Neubaus, ein neuer Bebauungsplan erstellt werden muss oder frei entschieden werden kann.

 

 

Herr Kramer antwortet, dass in diesem Fall nach dem jetzigen B-Plan von 1991 neu gebaut werden könnte. Die größte Diskrepanz ist, dass die Gebäude in einer ganz anderen Anordnung und Dichte bebaut wurden, als es ursprünglich der Bebauungsplan vorgegeben hat. Falls es eine Anfrage zur Modernisierung des Gebäudekomplexes geben würde müsste man die Baugenehmigung zum jetzigen Zeitpunkt mit dem aktuellen Bebauungsplan versagen.

 

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Beschluss

Beschluss

  1. Der Stadtrat beschließt die Aufstellung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 09 „Kultur- und Tagungszentrum Wernigerode“ in der Fassung vom 03.07.1991 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.
  2. Der Entwurf der Bebauungsplanaufhebung i. d. F. vom 20.12.2022 wird mit der beigefügten Begründung und der Vorprüfung des Einzelfalls gebilligt.
  3. Der Entwurf wird mit der Begründung sowie der Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (30-tägige Auslegung) öffentlich ausgelegt.
  4. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, wird gemäß § 4 Abs. 2. BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zum Planentwurf sowie zur Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 2 gegeben.
  5. Der Aufstellungsbeschluss vom 11.07.1991 (Stadtverordnetenversammlung Wernigerode, Drucksache Nr. 91/91) zum Bebauungsplanes Nr. 09 für das Gebiet am Kreiskulturhaus wird aufgehoben.
  6. Der Aufstellungsbeschluss vom 17.03.2016 (Stadtrat, Vorlage Nr. 013/2016) zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 09 für das Gebiet am Kreiskulturhaus wird aufgehoben.

 

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Abstimmungsergebnis:

19

Ja-Stimmen

10

Nein-Stimmen

1

Enthaltung

 

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