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Der Ausschussvorsitzende informiert, dass die Beschlussvorlage zur Neufassung der Hundesteuersatzung im letzten Stadtrat nochmals an die Fachausschüsse verwiesen wurde und daher nun nochmals auf der Tagesordnung steht. Die Änderungsvorlage 084/01/2022 wurde zurückgezogen. Im Moment sind noch die Änderungsvorlagen 084/04/2022 (Herr Linde), 084/05/2022 (Herr Bergmann) und 084/06/2022 (Herr Winkelmann) im Geschäftsgang.

Bereits in der letzten Sitzung des Ordnungsausschusses wurde zur Thematik ausreichend diskutiert. Er möchte daher jetzt das Stimmungsbild aus dem Ordnungsausschuss noch einmal „abfragen“ und eine entsprechende Beschlussempfehlung an den Stadtrat geben.

 

Laut Frau Münzberg wurde die Änderungsvorlage von Herrn Bergmann vom Finanzausschuss zur Beschlussfassung empfohlen; die Änderungsvorlagen von Herrn Linde und Herrn Winkelmann wurden abgelehnt.

Aus den Sitzungen der Ortschaftsräte sind keine weiteren Änderungen erfolgt.

 

Herr Rothert teilt mit, dass die Beschlussvorlage im Ortschaftsrat Reddeber intensiv diksutiert und dem Stadtrat nicht zur Beschlussfassung empfohlen wurde.

 

Frau Münzberg hatte im Finanzausschuss die Zahlen der Hunde vorgestellt und macht dieses auch im Ordnungsausschuss nochmal:

  • Erster Hund:   1669
  • Zweiter Hund:   99
  • Dritter und jeder weitere Hund: 12

 

  • Ermäßigte Steuer für 60 Hunde (davon 3 Jagdhunde, 3 Rettungs-/ Sanitätshunde, 10 Wachhunde, 44 wegen Bezug Leistungen nach dem SGB)

 

  • Steuerbefreit sind 52 Hunde (davon 26 jagdlich geführt)

 

  • Gefährliche Hunde entsprechend der Liste sind es 15

 

Mit Stand vom 16.11.2022 wurden insgesamt nach ihren Angaben 1892 Hunde steuerlich berücksichtigt.

 

Herr Boks fragt nach, ob die 15 gefährlichen Hunde den höheren Betrag zahlen müssen.

Dies wird durch Frau Münzberg bejaht. Der hohe Steuerbetrag soll auch einen gewissen Steuerungscharakter haben, da sich die Zahl der Listenhuste in den letzten Jahren sehr stark erhöht hat.

 

Frau Münzberg weist auch darauf hin, dass in der neuen Satzung Billigkeitsmaßnahmen möglich sind. Dies bedarf jedoch immer zwingend einer Prüfung des Einzelfalls und dann einer entsprechenden Entscheidung.

 

Herr Winkelmann berichtet von einem Beitrag des MDR, dass Halberstadt bei der Hundesteuer die teuerste Stadt in ganz Sachsen-Anhalt ist. Er plädiert daher dafür, den Steuersatz in Wernigerode nicht über den Steuersatz von Halberstadt anzuheben.

 

Herr Rothert fragt nach, ob es zutrifft, dass kürzlich Listenhunde in Wernigerode angemeldet wurden, weil die Steuer in Wernigerode für diese Hunde nicht so hoch ist.

Frau Münzberg kann bestätigen, dass sich die Anzahl der Listenhunde in den letzten 2 Jahren verdreifacht hat.

 

Herr Winkelmann schlussfolgert, dass jeder neue Zuzug mit Hund die neue Hundesteuer zahlen muss.

Laut Frau Münzberg kann man nicht alle Hundehalter über „einen Kamm scheren“. Billigkeitsmaßnahmen müssen im Einzelfall geprüft werden.

 

Herr Wurzel versteht die ganze Aufregung bezüglich der gefährlichen Hunde nicht, wenn es sich nur um 15 Hunde in Wernigerode handelt.

 

Da es keine weiteren Diskussionsbeiträge gibt, stellt der Ausschussvorsitzende zunächst die Änderungsvorlagen zur Abstimmung.

 

Die Änderungsvorlage 084/04/2022 (Einreicher Herr Linde) wir dem Stadtrat mit 1 Ja-Stimme, 3 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen nicht zur Beschlussfassung empfohlen.

 

Die Änderungsvorlage 084/05/2022 (Einreicher Herr Bergmann) wird dem Stadtrat mit 3 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 4 Enthaltungen zur Beschlussfassung empfohlen.

 

Die Änderungsvorlage 084/06/2022 (Einreicher Herr Winkelmann) wird dem Stadtrat mit 5 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen zur Beschlussfassung empfohlen.

 

Im Anschluss wird über die Gesamtvorlage 084/2022 abgestimmt.

 

 

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

6

Ja-Stimmen

2

Nein-Stimmen

 

 

 

Die Beschlussvorlage wird dem Stadtrat inklusive der Änderungsvorlagen 084/05/2022 und 084/06/2022 zur Beschlussfassung empfohlen.

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