Frau Ehelebe stellt die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 75 „Nesseltal“ im Regelverfahren vor und geht auf die städtebauliche Planung ein. Frau Ehelebe weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich lediglich um einen Vorentwurf handelt.
Herr Winkelmann beklagt die fehlende Aufnahme einer bereits in einer vorherigen Sitzung besprochenen Baumreihe entlang der Straße „Langer Stieg“. Herr Winkelmann führt zudem aus, dass die Neuschaffung einer Parkfläche anstelle einer weiteren Wohnfläche im Raum des Hasseröder Ferienparks einerseits das Verkehrsaufkommen erhöht und andererseits infrastrukturell nicht notwendig sei, da bereits ein Parkplatz existiert.
Herr Strauhs bezieht sich auf eine im nordöstlichen Teil des Bebauungsplans gelegene Fläche mit Baugrenze und möchte Auskunft über die allgemeine Planung der Geschoss- und Gebäudehöhe im Falle einer Bebauung.
Frau Ehelebe bezeichnet die Fläche als Platzhalter, da dieser Bereich noch nicht abschließend im städtebaulichen Entwurf ausgearbeitet wurde.
Herr Strauhs ordnet das potentielle Bauwerk anschließend kritisch im gesamt baulich- geplanten Gefüge ein.
Frau Ehelebe stellt klar, dass durch noch festzulegende Grundflächenzahlen eine voll-umfängliche Ausnutzung eines potentiell solch voluminösen Gebäudes verhindert wird.
Herr Zagrodnik ergänzt, dass bei einer Bebauung 3 Geschosse realistisch seien. Nichtsdestotrotz verweist er auf die einzuhaltenden Mindestabstandsflächen.
Herr Strauhs beurteilt die 3-geschossige Gebäudehöhe kritisch.
Herr Kramer informiert, dass einzelne abgegrenzte Bauflächen nicht mit nur einem Wohngebäude gleichzusetzen sind.
Herr Siegel spricht an, dass es sich lediglich um einen Vorentwurf handelt. Detailbezogene Diskussionen seien daher nicht zielführend.
Herr Siegel äußert nunmehr folgende Fragen:
- Wieso wird die Aufstellung des Bebauungsplanes als Pflichtaufgabe seitens der Stadt Wernigerode definiert?
- Beziehen sich die veranschlagten Kosten in Höhe von 100.000 € nur auf die Planungskosten?
- Wieso stellt sich eine im südöstlichen Teil des Plans gelegene Waldfläche als Teil des Bebauungsplanes dar.
- Ist mit einer gewissen Großzügigkeit der Stadt Wernigerode bei den Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen im Bezug zum Bebauungsplan zu rechnen, da der objektive Wert des vorliegenden Umweltberichtes aus Gründen der Unwissenheit des Ausgangszustandes anzuzweifeln ist?
- Ist davon auszugehen, dass fehlende Planungsbestandteile wie z.B. Grundflächenzahlen bis zum Entwurf des Bebauungsplanes nachgereicht werden?
Frau Ehelebe entgegnet, dass fehlende Planungsbestandteile miterarbeitet werden. Die Aufnahme des Waldgebietes in den Bebauungsplan resultiert aus der Funktion eines Teils der Fläche, eine Rangiermöglichkeit für Kraftfahrzeuge der Müllabfuhr zu bieten.
Herr Winkelmann fragt, welche baulichen Anlagen dieses Gebiet betreffend sowohl bereits vorhanden als auch geplant sind und inwiefern diese versorgt werden müssen.
Frau Ehelebe antwortet, dass es sich um Entwicklungsflächen der Stadt Wernigerode und Bestandsanlagen im angesprochenen Bereich handelt. Frau Ehelebe führt weiter aus, dass die Aufnahme der Fläche notwendig ist, um durch mögliche Änderung des Bebauungsplanes die langfristige Entwicklung der Fläche zu gewährleisten. Geschieht dies nicht, würde eine eigene Bauleitplanung für die Fläche notwendig werden.
Herr Dr. Bosse merkt an, dass dort bereits ein Wendehammer existiert. Herr Albrecht ergänzt, dass dieser schon als solcher genutzt wird.
Frau Ehelebe erläutert, dass erst durch die Aufnahme der Fläche und damit verbunden auch des Wendehammers in den Bebauungsplan, dieser Legalitätsstatus erhält, da er sonst in einer Waldfläche nicht zulässig wäre.
Herr Zagrodnik kommt auf die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des Herrn Siegel zurück und meint dazu, dass der Beitrag für den Ausgleich und Ersatz von Gartenanlagen im gesetzlichen Rahmen verbindlich geregelt sind. Durch den Abriss seien dadurch keine Informationen verloren gegangen.
Herr Zagrodnik zitiert daraufhin aus dem Baugesetzbuch, dass Bebauungspläne zur Wahrung der städtebaulichen Ordnung aufgestellt werden. Daraus erschließt sich die Sichtweise der Stadt Wernigerode, diese Aufgabe als Pflichtaufgabe anzusehen.
Herr Jörn spricht sich gegen die Parkplatzschaffung zugunsten des Hasseröder Ferienparks aus und bewertet die Errichtung eines Kreisverkehres an der südöstlichsten Spitze des Bebauungsplanes skeptisch, da Grünland vernichtet werden würde. Alternativ soll die Straße als T-Stück abschließen.
Herr Kramer deutet auf eine im Vorhinein durchgeführte Verkehrszählung hin, welche ein recht hohes Verkehrsaufkommen ergab. Als sinnvolle Konsequenzen wurden daher die Schaffung des angesprochenen Parkplatzes und des Kreisverkehrs als Wendemöglichkeit in Betracht gezogen.
Herr Jörn möchte verhindern, dass der Parkplatz zukünftig von Besuchern des Hasseröder Ferienparks belegt wird.
Herr Kramer stellt klar, dass der südliche Parkplatz für Anwohner, der nördliche Parkplatz hingegen zum Kurzparken für Gäste des Ferienparks gedacht ist.
Herr Winkelmann bezweifelt, dass die Kontrolle von Anwohnern und Nicht-Anwohnern zuverlässig bewerkstelligt werden kann.
Frau Ehelebe nimmt Bezug zur Stellplatzsatzung der Stadt Wernigerode, die die verbindlichen Rahmenbedingungen für die Parkplatzschaffung festlegt. Frau Ehelebe erklärt dann die Verkehrsführung des geplanten Kreisverkehrs genauer.
Herr Jörn hat Bedenken, dass Besucher des Ferienparks sich nicht an die ausschließliche Benutzung des Parkplatzes für Anlieger halten.
Frau Ehelebe sinnt auf ordnungsrechtliche Klärung diesbezüglich und weist daraufhin, dass es vorhandene, ungenutzte Parkmöglichkeiten in diesem Bereich gibt.
Herr Bergmann stimmt grundsätzlich dem Bebauungsplan zu. Er spricht sich gegen die zusätzlichen Parkflächen aus. Er befürwortet den angedachten Kreisel von der Stadtplanung. Er schlägt eine Vergrößerung der möglichen Baufläche vor.
Herr Dr. Bosse findet die nördliche Parkfläche sinnvoll und gut begründet, die südliche eher ungünstig gelegen, durch Kennzeichenerkennung aber durchaus realisierbar. Alternativ schlägt er vor, den Parkplatz am Standort Schmiedeberg umzusetzen.
Frau Ehelebe definiert den Parkplatz im nördlichen Bereich auf Grund der Bedenken erneut als reinen Anwohnerparkplatz.
Herr Schicker erkundigt sich genauer nach der Stellplatzsatzung der Stadt Wernigerode.
Frau Ehelebe gibt Auskunft.
Herr Dr. Bosse möchte speziell zu den Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen bezüglich der wissen, welche Maßnahmen und finanziellen Auswirkungen sich ergeben.
Herr Zagrodnik nennt die Stadt Wernigerode als Entwicklungsträger und finanziellen Aufwender. Ein Geldbetrag wurde noch nicht abschließend beurteilt. Ein Teil des Ersatzes findet in dem dargestellten Grünbereich des Bebauungsplanes statt.
Herr Kramer ergänzt, dass Ausgleichsmaßnahmen ausnahmslos im Stadtgebiet geleistet wurden und werden.
Herr Winkelmann bezieht sich auf Herr Bergmanns Anliegen und bringt die Idee einer Baumallee ein.
Frau Ehelebe erwidert, dass auf Grund fehlender Planungssicherheiten eine Zusicherung der Schaffung von Grünflächen nicht möglich ist.
Herr Kramer nimmt die Forderung nach Bäumen und Straßenbegleitgrün auf.
Herr Winkelmann fragt abschließend, ob die Schaffung des Parkplatzes bereits feststünde.
Dies wäre laut Herr Kramer nicht der Fall, ein angemessener Ausgleich wäre dann aber nötig.
Herr Winkelmann bejaht nochmals die Aussagen von Herrn Jörn bezüglich dem Belegen des Anwohnerparkplatzes durch Besucher und Touristen.
Herr Kramer möchte die örtliche Planung des Parkplatzes durch Frau Ehelebe prüfen lassen.
Herr Winkelmann eröffnet die Abstimmung. Frau Fiedler hat die Sitzung verlassen, es sind 8 Stadträte anwesend.