Hauptmenü
Inhalt
Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren
  1. Der Bebauungsplan Nr. 75 Nesseltal“ wird aufgestellt.
  2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB des Vorentwurfs zum Bebauungsplan Nr. 75 Nesseltal“ i. d. F. vom 20.10.2022 wird mit der Kurzbegründung in Form einer einmonatigen Planauslage mit Gelegenheit zur Äerung und Erörterung der Planung durchgeführt.
  3. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, wird gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme zum Planvorentwurf gegeben. Sie werden zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.

 

                       

Reduzieren

 

Art der Aufgabe:

 

 

Freiwillige Aufgabe

X

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:

 

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

X

Gesamteinnahmen*: über Grundstücksverkäufe, Gesamtsumme noch unbekannt:

EUR

X

Gesamtausgaben* in Höhe von:  ca. 100.000€ (Planungskosten) + zusätzl. Erschließungskosten + Kosten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

EUR

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:

Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

Ökologische Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

 

Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

Ö1. Klima schützen

 

 

X

 

 

W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken

X

 

 

Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern

 

 

X

 

 

W2. Leben und Arbeiten verknüpfen

X

 

 

Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln

 

X

 

 

W3. Soziales und ökologisches

Wirtschaften fördern

 

X

 

Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen

bewahren

 

X

 

 

W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen

 

X

 

Ö5. Ökologisch mobil sein für alle

ermöglichen

 

X

 

 

W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziale Zukunftsfähigkeit

 

 

 

 

Kulturelle Zukunftsfähigkeit

 

 

 

S1. Gesundes Leben ermöglichen

 

 

X

 

 

K1. Wernigerode als selbstbewusste

Mittelstadt begreifen

X

 

 

S2. Bildung ganzheitlich leben

 

 

X

 

 

K2. Werte reflektieren und vermitteln

 

 

X

 

S3. Sicher leben - Risiken minimieren

 

 

X

 

 

K3. Vielfalt leben

 

 

X

 

S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

 

X

 

 

K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln

 

X

 

S5. Sozialen Ausgleich schaffen

 

 

X

 

 

K5. Kunst und Kultur wertschätzen

 

 

X

 

                       

Reduzieren

Begründung:

Der Stadtrat der Stadt Wernigerode hat am 03.06.2021 das Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept (ISTEK) Hasserode der Stadt Wernigerode beschlossen. Dieses Konzept sieht die Entwicklung von Brachen wie der ehemaligen Gartenanlage Schmiedeberg/Nesseltal“ vor.

 

Der gültige Flächennutzungsplan (Planstand: 22.06.2009) stellt den Großteil des Plangebietes als sogenannte „Weißfläche“ dar. Aus dem Flächennutzungsplan können gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 BauGB Flächen und sonstige Darstellungen ausgenommen werden, wenn dadurch die Grundzüge nicht berührt werden und die Gemeinde beabsichtigt, die Darstellung zu einem späteren Zeitpunkt vorzunehmen. Diese Darstellung ist der Unklarheit zur Aufstellung des derzeit gültigen Flächennutzungsplanes geschuldet, welche Nutzung in diesem Bereich vorgesehen werden sollte. Zum damaligen Zeitpunkt erfolgte in dieser Frage keine Einigung, so dass die Fläche aus dem Flächennutzungsplan ausgenommen wurde und damit in der Nutzungsabsicht offenblieb. Dies soll nun ausformuliert werden. Vorgesehen ist eine Wohnnutzung. Touristische Nutzungen werden ausgeschlossen. Damit ist der Bebauungsplan nicht im Sinne des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelbar, so dass im Parallelverfahren die 1. Ergänzung des Flächennutzungsplanes durchgeführt wird. Der übrige Teil des Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche (W) dargestellt. In diesem Bereich ist der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Dies gilt entsprechend auch für die Waldfläche, die in den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans einbezogen ist und im Flächennutzungsplan entsprechend dargestellt ist.

 

Mit der Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 75 „Nesseltal“ sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebiets i. S. v. § 4 BauNVO mit einem durchgehenden Grünzug von der Straße Schmiedeberg im Süden bis zum Langen Stieg im Norden sowie einem frei zugänglichen Teich als Naherholungsfläche geschaffen werden. Der Bebauungsplan zielt dabei in seinem Anliegen auf die Schaffung einer Wohnbebauung bestehend aus Einfamilien-, Doppel- und Mehrfamilienhäusern ab und wird damit der steten Nachfrage nach Wohnraum bzw. nach Bauflächen für diese Marktsegmente in Wernigerode gerecht. Bei einem Großteil der überplanten Flurstücke handelt es sich um stadteigene Flächen, so dass das Bebauungsplanverfahren die Grundlage für eine anschließende Veräerung dieser Baugrundstücke darstellt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanvorentwurfs umfasst eine vormals rtnerisch genutzte und nunmehr brachliegende Fläche, welche von touristischer sowie Wohnnutzung umgeben ist. Die Kündigung der Gartenanlage "Nesseltal/Schmiedeberg" erfolgte im Juni 2017. Die letzten Gartenpachtverträge liefen zum Jahresende 2020 aus. Im darauffolgenden Frühjahr wurde die Fläche unter Berücksichtigung auftretender Amphibien beräumt. Im Osten des Geltungsbereiches befindet sich der Hasseröder Ferienpark, im Norden das Hasseröder Burghotel. Südlich angrenzend an das Plangebiet liegen umfassende Waldflächen. Das Plangebiet ist im Norden, Süden, Osten und Westen an bestehende Verkehrsflächen angebunden und wird im Inneren durch eine ringförmige Planstraße erschlossen.

 

Die Fläche des Geltungsbereiches umfasst ca. 6,8 ha und wird parallel zu der 1. Ergänzung des Flächennutzungsplanes, im zweistufigen Regelverfahren entwickelt. Dieses Regelverfahren umfasst die Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2 Abs. 4 BauGB und den darin zu ermittelnden Ausgleich der in Anspruch genommenen Flächen. Dieser Umweltbericht wird im Anschluss an die und mit den Erkenntnissen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- sowie Behördenbeteiligung im Rahmen der Entwurfsunterlagen ausgearbeitet.

 

Im Vorfeld der Planungen fanden umfassende Abstimmungen mit den Fachämtern der Stadt Wernigerode sowiergerinformationsveranstaltungen (Juli und November 2021) mit Anwohnern, Bürgerinitiative sowie Parents for future, Ortsgruppe Wernigerode statt. In diesen Veranstaltungen wurden die gemeinsamen Rahmenbedingungen und Ziele für die Entwicklung dieser Planung abgestimmt.

 

 

 

 

 

 

 

Kascha

Oberbürgermeister

 

 

 

 

 

Anlage

 

Anlage 1 Vorentwurf Planzeichnung Bebauungsplan Nr. 75 Nesseltal“ i. d. F. vom 20.10.2022

Anlage 2 Vorentwurf Kurzbegründung Bebauungsplan Nr. 75 Nesseltal“ i. d. F. vom 20.10.2022

Anlage 3 Städtebaulicher Entwurf Bebauungsplan Nr. 75 Nesseltal“ i. d. F. vom 20.10.2022

 

                       

Reduzieren

                     

nach oben