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Frau Leo führt in die Beschlussvorlage 084/2022 ein.

 

Herr Meier ergänzt hierzu, dass wir in den letzten fünf Jahren einen Hundeaufwuchs von 20 % haben (2017=1.590; 2022=1.892) und bei den gefährlichen Hunden einen Aufwuchs von 375% (2017=4; 2022=15). Die Erhöhung der Steuern soll als Steuerungsmittel dienen, mit dem der weitere Zuwachs an Listenhunden verhindert werden soll.

 

Herr Wurzel verweist auf die Änderungsvorlage von Herrn Bergmann, da dieser heute nicht anwesend sein kann.

 

Herr Dr. Baumeier merkt an, dass die Jagdhunde in der alten Hundesteuersatzung von der Steuer befreit waren. In der neuen Vorlage sollen diese jetzt eine ermäßigte Steuer zahlen. Er hält es für sinnvoll, wenn dieser Punkt noch einmal überprüft wird, da die Jagdhunde zwingend notwendig für eine Jagd und die Unterhaltung der Waldbestände sind.

 

Ausschussvorsitzender Boks stellt fest, dass die Erläuterung von Herrn Dr. Baumeier nicht die Änderungsvorlage von Herrn Bergmann unterstreicht, sondern weitere allgemeinere Aspekte berücksichtigt. Er stellt sich die Frage, wie mit der Aussage von Herrn Dr. Baumeier umgegangen werden soll.

 

Herr Wurzel schlägt vor, dass über die Änderungsvorlage von Herrn Bergmann abgestimmt wird.

 

Herr Schatz stellt klar, dass aktuell nur eine Änderungsvorlage vorliegt und das ist die von Herrn Bergmann. Herr Dr. Baumeier hat lediglich eine Situation aus Sicht der Jäger beschrieben, welche formal gegenstandslos ist.

 

Frau Fiedler kritisiert die Erhöhung der Hundesteuer. Sie stellt sich die Frage, welche Berechtigung die Stadt Wernigerode hat, teilweise viel teurer zu sein, als andere Städte. Sie fragt sich, ob Vergleiche mit anderen Gemeinden vorgenommen wurden.

 

Herr Meier weist nochmal daraufhin, dass es als Steuerungssatzung dienen soll. Es sollte nicht der Regelfall sein, dass ein Haushalt mehrerer Hunde hat. Diese Fälle sollen mit der Erhöhung etwas eingedämmt werden.

 

Oberbürgermeister Kascha zieht das Fazit, dass er die Gebührenerhöhung, die größtenteils  Hundebesitzer mit einem bzw. zwei Hunden trifft, angemessen ist. Er hält es ebenso für richtig, durch die erhöhten Steuern, die Mehrfach- und Listenhundhaltung in Wernigerode einzuschränken. Fachlich und inhaltlich kann er der geschilderten Situation von Herrn Dr. Baumeier zustimmen.

 

Frau Fiedler findet die Erhöhung für drei Hunde und auch insgesamt zu hoch im Vergleich zu anderen Gemeinden. Zudem sollte die Stadt mehr Papierkörbe für die Entsorgung der Hundekottüten installieren.

 

Herr Winkelmann fragt nach den Einnahmen zur Hundesteuer und den Mitarbeitern, die sich damit beschäftigen. Frau Leo und Herr Meier antworten, dass sich beide Ämter damit befassen und ca. 200 T€ Einnahmen pro Jahr erwartet werden. Weiterhin stellt er die Frage, ob Vorabankündigungen bereits erfolgt sind und macht auf die Nachteile der Hundesteuererhöhung aufmerksam, wie z. B. soziale Unterstützung.

 

Ausschussvorsitzender Boks antwortet, dass es sich größtenteils um 20 Euro pro Jahr handelt.

 

Frau Leo ergänzt, dass es keine Vorabankündigung gab.

 

Herr Schatz bittet gerade im Hinblick auf benachteiligte Hundebesitzer und die soziale Komponente des Hundes, um die Aufnahme einer sozialverträglichen Berücksichtigung.

 

Herr Meier weist auf die Billigkeitsregelegung hin.

 

Herr Schröder weist nochmal auf die Masse der Hundehalter mit einem Hund hin, bei denen er eine Erhöhung von 21 Euro im Jahr als vertretbar wertet. Wer drei Hunde hat, muss ohnehin mit hohen Kosten für die Unterhaltung seiner Tiere ausgehen und weiß das auch im Vorfeld.

 

Frau Fiedler weist darauf hin, dass Hundehalter belastet werden, die bereits mehrere Hunde haben, eine Steuerungsfunktion führt hier nicht zum Ziel. Zudem versteht sie nicht, warum dann Jäger befreit werden sollen, sozial benachteiligte Personen aber nicht.

 

Herr Thurm möchte den Oberbürgermeister dazu ermutigen, die BV dahingehend abzuwandeln, die Kategorie der Jagdhunde wie bisher zu behandeln.

 

Frau Leo möchte ergänzend zur Änderungsvorlage erklären, wieso die Regelung abgeändert wurde. Früher waren auch nur Jagdhunde befreit, die ausschließlich für die Jagd genutzt werden und nicht mit in das Familienumfeld einbezogen werden. In der neuen Regelung, werden grundsätzlich nur die zur Lebensrettung und Lebensunterstützung eingesetzten Hunde (Lawinenhunde, Blindenhunde, Rettungshunde) von der Steuer befreit. Jagdhundebesitzer werden in der Steuer um die Hälfte ermäßigt.

 

Herr Schatz schlägt vor, die Beschlussvorlage nicht abzuändern. Sollte darüber hinaus Bedarf bestehen, können die einzelnen Fraktionen Änderungsvorschläge einbringen.

 

Herr Wurzel beantragt den Abbruch der Debatte.

 

Ausschussvorsitzender Boks stellt fest, dass zunächst über die Änderungsvorlage von Herrn Bergmann abgestimmt werden muss.

 

Abstimmungsergebnis zur Änderungsvorlage 084/01/2022 von Herrn Bergmann:

 

 3 Ja-Stimmen  3 Nein-Stimmen  2 Enthaltungen

 

Die Änderungsvorlage ist somit angelehnt.

 

Im Anschluss wurde über die Beschlussvorlage 084/2022 entschieden:

 

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

5

Ja-Stimmen

1

Nein-Stimmen

2

Enthaltungen

 

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