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Frau Leo führt in die Beschlussvorlage ein und teilt mit, dass die bisherige Hundesteuersatzung überarbeitet und an die aktuelle Gesetzeslage angepasst werden musste. Weiterhin soll die Satzung auch eine gewisse Lenkungsfunktion erhalten, da es in der letzten Zeit vermehrte Zuzüge mit Hunden gab. Daher wurden die Steuersätze angepasst. Diese entsprechen denen in den umliegenden Gemeinden und weiteren Kommunen im Land Sachsen-Anhalt.

 

Nach Aussage von Herrn Bergmann wird die Befeiung von der Hundesteuer im § 8 geregelt. Jagdhunde sind nun jedoch nicht mehr befreit, sondern erhalten nur noch eine Ermäßigung nach § 9. Er wird jedoch zum § 8 noch eine Änderungsvorlage zu speziellen Hunden (Schweiß- und Nachsuchhunde) einbringen, da er für diese Hunde eine Befreiung für richtig hält. Schweiß- und Nachsuchhunde benötigen eine spezielle Ausbildung und stellen nur einen kleinen Kreis der Hunde in Wernigerode dar.

 

Frau Leo erläutert, dass bei der Befreiung Hunde wie z.B. für Assistenz, Therapie oder Katastrophenschutz berücksichtigt werden, deren Aufgabe sozusagen ihr „Beruf“ ist. Bei der Ermäßigung sind Jagd- und Schweißhunde eingeordnet, da diese zusammen mit ihrem Halter einem Hobby nachgehen.

Herr Bergmann merkt an, dass Nachsuchhunde ausschließlich zum Nachsuchen von Wild zum Einsatz kommen, welches nicht gleich erlegt wurde.

Eine weitere Aufteilung der Hunde hält Frau Leo jedoch für schwierig (z.B. bei der Bewachung).

 

Herr Mau spricht sich grundsätzlich gegen eine Steuer bzw. eine Steuererhöhung aus. Er fragt jedoch nach, wie mit gefährlichen Hunderassen umgegangen wird, wenn diese besondere Aufgaben (z.B. als Blindenhund) ausüben.

Laut Frau Leo ist dies im § 6 Abs. 3 geregelt. Danach gibt es für Listenhunde keine Ermäßigung. Einzelfallentscheidungen sind jedoch möglich.

Herr Dorff ergänzt, dass die gefährlichen Hunderassen durch Landesvorgabe genau benannt sind.

 

Herr Wurzel fragt nach, warum die Festsetzung der Steuer und die Fälligkeit nur vierteljährig möglich ist. Er hält die halbjährliche oder jährliche Einziehung der Steuer einfacher für die Verwaltung.

Frau Leo teilt mit, dass die Steuerzahlungstermine gesetzlich vorgeschrieben sind. Herr Dorff ergänzt, dass aus Gründen der Vereinfachung Grundsteuer und Hundesteuer auf einem Bescheid zusammengefasst sind und auch zusammen eingezogen werden.

 

Laut Herrn Schicker wird in der Satzung immer von vollen Monaten gesprochen. Er regt daher eine sprachliche Anpassung bei der Entstehung der Steuerpflicht an. Weiterhin fragt er nach, ob der Verweis auf die Liste der gefährlichen Hunde in Sachsen.Anhalt ausreichend ist. Wenn diese geändert wird, müsste die Satzung dann auch automatisch geändert werden.

 

Herr Bergmann formuliert nochmals seinen Änderungsvorschlag zur Beschlussvorlage:

 

Der § 8 wird um einen 4. Punkt ergänzt :

4. bestätigte und Revier übergreifend zugelassene Schweiß- und Nachsuchhunde

 

Der Ausschussvorsitzende stellt diese Änderungsvorlage 084/01/2022 zur Abstimmung.

Mit 2 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen wird die Änderungsvorlage vom Ordnungsausschuss abgelehnt.

 

Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt, stellt Herr Härtel die Gesamtvorlage zur Abstimmung.

 

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

7

Ja-Stimmen

2

Nein-Stimmen

 

 

 

Der Ordnungsausschuss empfiehlt die Beschlussvorlage mehrheitlich dem Stadtrat zur Beschlussfassung.

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