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Der Ausschussvorsitzende hält fest, dass die Beschlussvorlage 072/2022 inhaltlich mit der Beschlussvorlage 073/2022 zusammenhängt und schlägt auch hier vor, nicht über diese abzustimmen.

 

Herr Dorff teilt mit, dass erst die Gebührensatzung und dann die allgemeine Satzung beschlossen werden muss. Er rät daher auch hier zu einer Vertagung.

 

Der § 5 ist nach Ansicht von Herrn Bergmann Quatsch, denn jeder Grundstückeigentümer kann selbst entscheiden, ob er die Reinigung an eine Firma beauftragt oder nicht. Er plädiert dafür, die Antragserfordernis im § 5 zu streichen.

Herr Dorff teilt dazu mit, dass sich der Reinigungspflichtige aus dem § 4 der Satzung ergibt. Der § 5 ist somit immer in Verbindung mit dem § 4 zu sehen.

 

Herr Bergmann schlägt in diesem Fall die Aufnahme eines Hinweises auf die Verbindung zu § 4 vor.

 

Herr Wurzel bezweifelt, dass jemand schon einmal solch einen Antrag an die Stadt gestellt hat und dass die Aufnahme dieses Paragraphen überhaupt sinnvoll erscheint.

 

Auch hier stellt der Ausschussvorsitzende die Frage nach der Nichtabstimmung der Beschlussvorlage zur Abstimmung.

Diese wird einstimmig bestätigt. Über die Beschlussvorlage 072/2022 stimmt der Ordnungsausschuss in seiner Sitzung nicht ab.

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Beschluss
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