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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt die Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Wernigerode (Straßenreinigungssatzung).

                         

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Art der Aufgabe:

 

 

Freiwillige Aufgabe

X

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:

 

X

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

 

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

EUR

 

 

 

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 

Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:

Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

Ökologische Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

 

Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

Ö1. Klima schützen

 

X

 

 

 

W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken

X

 

 

Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern

 

X

 

 

 

W2. Leben und Arbeiten verknüpfen

X

 

 

Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln

X

 

 

 

W3. Soziales und ökologisches

Wirtschaften fördern

 

X

 

Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen

bewahren

X

 

 

 

W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen

 

X

 

Ö5. Ökologisch mobil sein für alle

ermöglichen

X

 

 

 

W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziale Zukunftsfähigkeit

 

 

 

 

Kulturelle Zukunftsfähigkeit

 

 

 

S1. Gesundes Leben ermöglichen

 

 

X

 

 

K1. Wernigerode als selbstbewusste

Mittelstadt begreifen

X

 

 

S2. Bildung ganzheitlich leben

 

 

X

 

 

K2. Werte reflektieren und vermitteln

 

X

 

 

S3. Sicher leben - Risiken minimieren

 

X

 

 

 

K3. Vielfalt leben

 

 

X

 

S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

 

X

 

 

K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln

 

X

 

S5. Sozialen Ausgleich schaffen

 

 

X

 

 

K5. Kunst und Kultur wertschätzen

 

 

X

 

                          

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Begründung:

Die derzeit geltende Satzung stammt, abgesehen von geringfügigen Änderungen, aus dem Jahr 2002. Es waren daher sowohl rechtliche als auch inhaltliche Korrekturen notwendig. Alle regelmäßig anzupassenden Festlegungen wie Straßenverzeichnis, Reinigungsklassen und Gebührenhöhe werden zukünftig in der Straßenreinigungsgebührensatzung geregelt.

 

Anpassung der Präambel an geltendes Recht

Die Gemeindeordnung wurde durch das Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) abgelöst.

 

§ 1 Abs. 6 entfällt

Das Straßenverzeichnis ist nun Anlage zur Straßenreinigungsgebührensatzung. Eine gleichlautende Formulierung wurde in die Straßenreinigungsgebührensatzung übernommen. Alle regelmäßig anzupassenden Festlegungen wie Straßenverzeichnis, Reinigungsklassen und Gebührenhöhe werden zukünftig in der Straßenreinigungsgebührensatzung geregelt.

 

§ 2 Abs. 2 entfällt, da inhaltsgleiche Regelung in § 4 Abs. 6

Die Reinigungs- und Räumpflicht für Erbbauberechtigte, Nießbraucher usw. ergibt sich aus § 4 Abs. 6 der Satzung. Damit war eine zusätzliche Definition in § 2 Abs. 2 entbehrlich.

 

§ 3 Abs. 2 entfällt

Regelungen zu den Reinigungsklassen finden sich nun in der Straßenreinigungsgebührensatzung.

 

Regelungen zum Anschluss- und Benutzungszwang in §§ 6-8 entfallen

Die Regelungen sind entbehrlich, da diese sich aus dem Kontext der Satzung ergeben.

 

Benennung und Definition der Reinigungsklassen erfolgt in der Straßenreinigungsgebührensatzung

Alle regelmäßig anzupassenden Festlegungen wie Straßenverzeichnis, Reinigungsklassen und Gebührenhöhe werden nunmehr in der Straßenreinigungsgebührensatzung geregelt.

                          

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Kascha

Oberbürgermeister                          

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