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072/2022 - Stadtrat
Beratungsfolge ...
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Stadtrat Wernigerode
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Vorberatung
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20.10.2022
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zur Kenntnis genommen
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Ordnungsausschuss
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Vorberatung
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08.11.2022
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zur Kenntnis genommen
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Ortschaftsrat Reddeber
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Vorberatung
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23.11.2022
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Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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17.11.2022
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ungeändert beschlossen
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Ortschaftsrat Benzingerode
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Vorberatung
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15.11.2022
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Ortschaftsrat Silstedt
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Vorberatung
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22.11.2022
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Ortschaftsrat Schierke
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Vorberatung
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09.11.2022
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ungeändert beschlossen
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Ortschaftsrat Minsleben
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Vorberatung
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06.12.2022
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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01.12.2022
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ungeändert beschlossen
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Stadtrat Wernigerode
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Entscheidung
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08.12.2022
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ungeändert beschlossen
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Finanzielle Auswirkungen ...
Art der Aufgabe:
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| Freiwillige Aufgabe | X | Pflichtaufgabe |
Finanzielle Auswirkungen:
Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:
X | keine finanziellen Auswirkungen | EUR |
| Gesamteinnahmen* in Höhe von: | EUR |
| Gesamtausgaben* in Höhe von: *Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich! | EUR |
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| Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung | |||||
| keine |
| einmalige |
| Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v. | EUR/Jahr |
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| (Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage) |
Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:
Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.
| fördernd | kein Effekt | hemmend |
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| fördernd | kein Effekt | hemmend |
Ökologische Zukunftsfähigkeit | Bitte ein „x“ eintragen |
| Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit | Bitte ein „x“ eintragen | ||||
Ö1. Klima schützen
| X |
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| W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken | X |
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Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern
| X |
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| W2. Leben und Arbeiten verknüpfen | X |
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Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln | X |
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| W3. Soziales und ökologisches Wirtschaften fördern |
| X |
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Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen bewahren | X |
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| W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen |
| X |
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Ö5. Ökologisch mobil sein für alle ermöglichen | X |
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| W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten | X |
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Soziale Zukunftsfähigkeit |
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| Kulturelle Zukunftsfähigkeit |
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S1. Gesundes Leben ermöglichen
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| X |
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| K1. Wernigerode als selbstbewusste Mittelstadt begreifen | X |
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S2. Bildung ganzheitlich leben
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| X |
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| K2. Werte reflektieren und vermitteln
| X |
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S3. Sicher leben - Risiken minimieren
| X |
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| K3. Vielfalt leben
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| X |
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S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen |
| X |
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| K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln |
| X |
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S5. Sozialen Ausgleich schaffen
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| X |
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| K5. Kunst und Kultur wertschätzen
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| X |
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Sachverhalt ...
Begründung:
Die derzeit geltende Satzung stammt, abgesehen von geringfügigen Änderungen, aus dem Jahr 2002. Es waren daher sowohl rechtliche als auch inhaltliche Korrekturen notwendig. Alle regelmäßig anzupassenden Festlegungen wie Straßenverzeichnis, Reinigungsklassen und Gebührenhöhe werden zukünftig in der Straßenreinigungsgebührensatzung geregelt.
Anpassung der Präambel an geltendes Recht
Die Gemeindeordnung wurde durch das Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) abgelöst.
§ 1 Abs. 6 entfällt
Das Straßenverzeichnis ist nun Anlage zur Straßenreinigungsgebührensatzung. Eine gleichlautende Formulierung wurde in die Straßenreinigungsgebührensatzung übernommen. Alle regelmäßig anzupassenden Festlegungen wie Straßenverzeichnis, Reinigungsklassen und Gebührenhöhe werden zukünftig in der Straßenreinigungsgebührensatzung geregelt.
§ 2 Abs. 2 entfällt, da inhaltsgleiche Regelung in § 4 Abs. 6
Die Reinigungs- und Räumpflicht für Erbbauberechtigte, Nießbraucher usw. ergibt sich aus § 4 Abs. 6 der Satzung. Damit war eine zusätzliche Definition in § 2 Abs. 2 entbehrlich.
§ 3 Abs. 2 entfällt
Regelungen zu den Reinigungsklassen finden sich nun in der Straßenreinigungsgebührensatzung.
Regelungen zum Anschluss- und Benutzungszwang in §§ 6-8 entfallen
Die Regelungen sind entbehrlich, da diese sich aus dem Kontext der Satzung ergeben.
Benennung und Definition der Reinigungsklassen erfolgt in der Straßenreinigungsgebührensatzung
Alle regelmäßig anzupassenden Festlegungen wie Straßenverzeichnis, Reinigungsklassen und Gebührenhöhe werden nunmehr in der Straßenreinigungsgebührensatzung geregelt.