Herr Diesener betritt die Sitzung. Es sind 31 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.
Herr Mau weist darauf hin, dass der Inhalt der Beschlussvorlage von Herrn Rothert stammt, welcher sehr viel recherchiert hat. Die jetzige Version der Vorlage wurde vom Landkreis so empfohlen. Er bittet um Verweisung der Vorlage in die Ausschüsse.
Herr Linde findet die Formulierung der Begründung der Beschlussvorlage übertrieben. An „Stickige Rauchschwanden in Stadt und Land“ im Frühjahr kann er sich nicht entsinnen. Er berichtet von einer Umweltmessstation am Wernigeröder Bahnhof. Die Jahresmittelwerte für Feinstaub, Feinstaubwertüberschreitungen, CO2-Werte, Stickstoff, NOX, etc. können über das Umweltbundesamt eingesehen werden. Eine Überschreitung des Feinstaubwertes konnte an keinem Tag im Jahr 2020 festgestellt werden. Es gibt für ihn keinen Grund den Menschen etwas verbieten zu müssen. Er ist gegen eine Verweisung in die Ausschüsse und für eine Ablehnung der Vorlage.
Herr Siegel kann die Meinung von Herrn Linde nicht teilen. Er kann die Begründung der Vorlage gut nachvollziehen und hält diese für richtig. Seiner Meinung nach ist das Verbrennen von Gartenabfällen absolut unnötig und sollte deshalb vermieden werden. Gartenabfälle können zum Bauhof gebracht werden bzw. werden sogar 3 mal im Jahr abgeholt. In der Vergangenheit wurde damit argumentiert, dass das Verbrennen von Gartenabfällen eine Angelegenheit des Landkreises ist und nicht von der Stadt zu beeinflussen wäre. Wenn dies nicht korrekt ist, würde er die Vorlage gern verweisen und diskutieren.
Herr Dorff erläutert, dass das Landkreisrecht das höherrangige Recht ist. Der Landkreis würde die Verordnung zum Verbrennen von Gartenabfällen ohne einen weiteren Beschluss des Kreistages verändern, wenn der Wernigeröder Stadtrat die Vorlage beschließt.
Herr Linde merkt an, dass das Verbrennen von Gartenabfällen dasselbe CO2 freisetzt, wie eine Verrottung beim Bauhof. Es macht also wissenschaftlich keinen Sinn das Verbrennen zu verbieten.
Herr Winkelmann befürchtet, dass zukünftig kaum noch etwas in diesem Bereich erlaubt sein wird. Es ist ein großer Einschnitt, Gartenfeuer zu verbieten.
Herr Dr. Bosse ist für eine Verweisung, da anhand der bisherigen Diskussion erkennbar ist, dass zu diesem Thema Gesprächsbedarf besteht. Er selbst fand die Begründung der Vorlage sehr erfrischend.
Herr Mau berichtet, dass Herr Prof. Dr. Zimmermann mit Herrn Schönhardt vom Landkreis gesprochen hat, welcher bestätigt hat, dass der eingeleitete Verfahrensweg der Beschlussvorlage korrekt war.
Herr Schatz gibt Herrn Dr. Bosse Recht und würde es für verkehrt halten, die Vorlage nicht zu verweisen, da es ganz offensichtlich im Rat und bei den Bürgern Gesprächsbedarf zu dem Thema gibt.
Herr Kascha spricht sich ebenfalls für eine Verweisung aus.
Herr Siegel merkt an, dass es im Falle einer Verweisung auch im Bau- und Umweltausschuss beraten werden sollte.
Herr Albrecht sagt, dass sich jeder Ausschussvorsitzende die Beschlussvorlage auch auf seine Tagesordnung ziehen kann.
Herr Härtel wird gegen eine Verweisung stimmen, da er von dieser grün-ideologischen Verbieterei, welche immer nur zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger geht, nichts hält. Er ermutigt die Bürger dazu, im Falle einer Verweisung, ihre Meinungen zu diesem Thema kund zu tun.
Die Verweisung wird zur Abstimmung gestellt:
Abstimmungsergebnis: | 15 | Ja-Stimmen | 16 | Nein-Stimmen | | |
Die Verweisung wurde abgelehnt. Die Beschlussvorlage wird zur Abstimmung gestellt.