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Herr Kramer begründet die überplanmäßige Ausgabe der Baumaßnahme mit der aktuellen Baukostensteigerung. Zukünftig sind voraussichtlich weitere Kostensteigerungen bei Baumaßnahmen zu erwarten.

 

Herr Boks empfindet die Kostensteigerung in Höhe von 90 % als zu hoch und nicht mehr allein durch den Ukraine-Krieg zu erklären. Die Baukostensteigerung betrifft momentan üblicherweise 30%-40%. Wenn so eine Preissteigerung nun bei jedem Bauvorhaben zu erwarten ist, muss der Stadtrat sehr viel vorsichtiger bei den Entscheidungen werden. Er hätte sich in diesem Fall eine genauere Erläuterung zum Sachverhalt gewünscht.

 

Herr Dr. Bosse wundert es, dass diese Vorlage nicht im Bauausschuss beraten wurde. Über dieses brisante Thema hätte vorher diskutiert werden müssen. Diese Preissteigerung ist für ihn nicht nachvollziehbar.

 

Herr Kramer erklärt, dass die Ausschreibungsergebnisse erst nach dem Bau- und Umweltausschuss vorlagen und somit dort nicht diskutiert werden konnten. Die Baustelle müsste für 3 Monate stillgelegt werden, wenn man die Vorlage erst nach der Sommerpause in den nächsten Bau- und Umweltausschuss besprochen und im Stadtrat am 22.09.2022 beschlossen hätte. Die Gebäudehülle sollte noch vor den Wintermonaten geschlossen werden um in den Wintermonaten die Innenräume auszubauen.

Kostenaussagen für Baumaßnahmen, welche erst in 5 oder 6 Jahren realisiert werden sollen, sollten nicht zu Beginn des Prozesses benannt werden. Zukünftig muss bei Grundsatzbeschlüssen zweiteilig gearbeitet werden müssen, um seriöse Kostenaussagen treffen zu können. Ein Grund für die hohe Kostensteigerung in diesem Fall ist, dass dies bisher nicht gemacht wurde. Die Verwaltung hält sich momentan sehr zurück mit dem Beginn neuer Baumaßnahmen und legt den Schwerpunkt auf die Beendigung der laufenden Maßnahmen.

 

Herr Dr. Bosse möchte wissen, ob die verwendeten Fördermittel gefährdet sind, wenn bereits weiter gebaut wird, obwohl der Zuwendungsbescheid erst Ende August zu erwarten ist.

 

Herr Kramer antwortet, dass der Zuwendungsbescheid für die Gewerke in 2023 nutzbar ist. Den Anteil von 150.000,00 € bekommen wir in diesem Jahr noch nicht refinanziert.

 

Herr Sieber merkt an, dass der Zuwendungszeitraum bis zum 30.06.2023 limitiert ist und das Gebäude bis dahin fertiggestellt sein muss.

 

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Beschluss

Beschluss

Der Stadtrat beschließt eine überplanmäße Ausgabe in der Haushaltsstelle 3.6.5.02.12 / 1423.7851000 in Höhe von 150.000,00 € im Jahr 2022.

 

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Abstimmungsergebnis:

27

Ja-Stimmen

-

Nein-Stimmen

2

Enthaltungen

 

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