Frau Leo führt in die Beschlussvorlage ein.
Herr Dr. Zimmermann gibt zu bedenken, dass man die Futtermittelküche wieder aus dem Haushalt raus streicht. Ihm ist bewusst, dass es sich hierbei um eine große Summe handelt, jedoch plant man diese bereits seit längerem, aber verschiebt es immer wieder. Ihm stellt sich die Frage, ob man nicht wenigstens die kleineren Summen, welche gestrichen wurden, im Haushalt drin lässt und durchführt. Er ist der Auffassung, dass man nicht alles rausstreichen muss. Zudem fragt er an, ob die gesamte Summe der geplanten Kreditaufnahme gestrichen werden muss. Er versteht das Schreiben der Kommunalaufsicht nicht so.
Frau Leo erklärt zur Thematik mit der Futtermittelküche, dass ein Konzept für den Wildpark in Auftrag gegeben wurde. Die Ergebnisse dieses Konzeptes sollen dann in die nächsten Planungen eingebracht werden.
Weiterhin erläutert sie, dass durch die Kommunalaufsicht Maßnahmen in Höhe von ca. 1.499.000 Mio. EUR als abweisbar erklärt wurden. Demzufolge hat die Verwaltung gemeinsam entschieden, Maßnahmen in Höhe der Kreditaufnahme von 755.800 EUR zu kürzen, damit ein Kredit nicht erforderlich wird. Die restlichen Maßnahmen in Höhe von ca. 700.000 EUR, die von der Kommunalaufsicht als abweisbar festgestellt wurden, kann die Verwaltung selbst finanzieren. Die gestrichenen Maßnahmen wurden alle mit den jeweils verantwortlichen Personen/Fachbereichen durchgesprochen und mit deren Einvernehmen aufgenommen.
Auch Mehreinnahmen könnten dazu beitragen weitere Maßnahmen durchzuführen, was sich momentan allerdings schwierig gestaltet, da durch die Baukostensteigerung die Priorität bei den Fortsetzungsmaßnahmen liegt.
Ausschussvorsitzender Boks merkt an, dass es bei dieser Beschlussvorlage nicht darum gehe, über die gestrichenen Maßnahmen zu diskutieren, sondern zu entscheiden ob man den Beitritt empfiehlt. Sollte man diesem Plan nicht folgen, müsse man über einen Widerspruch nachdenken.
Herr Thurm fragt an, ob die Entscheidung von der Kommunalaufsicht absehbar war, da es in den letzten Jahren nicht der Fall war.
Frau Leo stellt daraufhin klar, dass sie im Finanzausschuss immer darauf hingewiesen hat, dass die Kommunalaufsicht einige Maßnahmen als abweisbar bewerten könnte.
Ausschussvorsitzender Boks fragt, wie der Ablauf wäre, wenn man einen Widerspruch einlegt.
Frau Leo erklärt daraufhin, im Rahmen der Widerspruchsfrist dieser erfolgen muss. Würde man diesen Weg wählen, müsste die Verwaltung weiterhin in der vorläufigen Haushaltsführung verharren, bis über das Widerspruchsverfahren entschieden worden ist. Bei einem Ablehnungsbescheid steht dann das Klageverfahren offen. Da die Verwaltung keine neuen Argumente für einen Widerspruch vorbringen kann, rät sie von einem Widerspruch ab.
Herr Schatz spricht sich für den Beitrittsbeschluss aus, da die Kommunalaufsicht bereits im letzten Jahr gewarnt hat, den Haushalt nicht zu überdehnen.
Frau Leo weist daraufhin, dass man in diesem Jahr besser die notwendige Energie in die Aufstellung des Haushaltsplanes für 2023 investiert.