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Herr Zagrodnik erläutert zur Beschlussvorlage 023/2022 und wertet die Stellungnahmen sowie die Schallimmissionsprognose aus.

 

Herr Mau fragt, ob dieses Bauvorhaben auf Grund der geplanten Gebäudedaten von der Altstadtsatzung befreit ist. Außerdem möchte er wissen, welche umliegenden Nachbargebäude als Referenzobjekte für die Traufhöhe herangezogen wurden.

 

Herr Zagrodnik antwortet, dass das Bauvorhaben nicht von der Altstadtsatzung befreit ist, sondern kleine Änderungen in den örtlichen Bauvorschriften festgelegt wurden. Die örtliche Bauvorschrift weicht in Traufhöhe und Dachneigung von der Altstadtsatzung ab. Er erläutert, dass kein Bezug zu Nachbargebäuden genommen wurde, sondern die vorgefundene Höhe als Bezugspunkt dient.


Herr Mau fragt zu den detaillierten Gebäudehöhen der geplanten Gebäude.

 
Herr Zagrodnik erläutert, dass jedes Baufeld eigene Höhenbezugspunkte hat, das südliche Baufeld steht in der Höhenentwicklung höher als das nördliche Baufeld.


Herr Bergmann antwortet, dass der Höhenunterschied 3,80 m beträgt.


Herr Mau möchte wissen, welche positiven Effekte die Ausgleichsmaßnahmen auf das Innenstadtklima haben. Er fragt, ob die Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Planungsgebietes liegen und welche Maßnahmen vorgesehen sind.

 

Herr Zagrodnik antwortet, dass die Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Plangebietes und des Stadtgebietes auf Streuobstwiesen erfolgen. Somit haben diese keinen positiven Effekt innerhalb der Stadt.


Herr Mau äußert Bedenken zur Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell, da bei der ökologischen Zukunftsfähigkeit die Einschätzung - kein Effekt - vermerkt wurde.

 

Herr Zagrodnik antwortet, dass die Gesamteinschätzung für das gesamte Stadtgebiet erfolgt ist.
 

Herr Mau weist auf den vorliegenden Umweltbericht hin. In diesem wurden erhebliche Beeinträchtigungen der Schutzgüter „Tiere und Pflanzen“ sowie „Boden“ vermerkt.

 

Herr Siegel äußert sich positiv über den Ratsbeschluss zur Einführung von Ausgleichsmaßnahmen und im Ergebnis hierzu die 2 Streuobstwiesen. Er möchte wissen, ob vom Auslegungsbeschluss 2020 keine Rückmeldungen von Bürgern oder ähnlichen eingereicht wurden. Er stellt fehlende eingereichte Unterlagen bzw. Anfragen zur Öffentlichkeitsbeteiligung fest, da die Unterlagen seiner Fraktion nicht vorliegen. Er bittet um Beantwortung der Vorschläge der SPD-Fraktion. Außerdem fragt er zu den geplanten E-Tankstellen nach. Er vermisst diese in den vorgelegten Unterlagen.

 

Herr Zagrodnik sichert eine Prüfung zu. Zur Öffentlichkeitsbeteiligung verweist er auf die frühzeitig durchgeführte Öffentlichkeitsbeteiligung hin, diese entspricht der im Regelfall durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung. Er verweist auf die zweite Öffentlichkeitsbeteiligung mit der Billigung des Entwurfes.

 

Herr Bergmann sieht die Höhe und die Struktur der Gebäude kritisch. Er bittet darum, die Traufhöhen und die Dachneigung zu begrenzen.

 

Herr Siegel fragt zum Schreiben seiner Fraktion aus dem Januar 2021 bei Herrn Zagrodnik und möchte wissen, ob dies vorliegt oder noch einmal eingereicht werden soll.

 

Herr Zagrodnik wird das Schreiben aus dem Januar 2021 von der CDU-Fraktion mit aufnehmen.

 
Herr Dr. Bosse bekundet fehlendes Vertrauen zum Verfahren aufgrund der angesprochenen Punkte von Herrn Siegel.

 

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Beschluss

Beschluss

 

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Abstimmungsergebnis:

5

Ja-Stimmen

2

Nein-Stimmen

1

Enthaltung

 

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