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023/2022 - Stadtrat
hier: Billigung des Planentwurfes und Auslegungsbeschluss
Beratungsfolge ...
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bau- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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14.03.2022
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ungeändert beschlossen
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Stadtrat Wernigerode
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Entscheidung
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24.03.2022
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ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag ...
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 59 „Breite Straße 84“ der Stadt Wernigerode in der Fassung vom 22.02.2022 wird mit Begründung, Umweltbericht und Schallimmissionsprognose gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
- Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zum Planentwurf gegeben.
Finanzielle Auswirkungen ...
Art der Aufgabe:
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| Freiwillige Aufgabe | X | Pflichtaufgabe |
Finanzielle Auswirkungen:
Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:
X | keine finanziellen Auswirkungen | EUR |
| Gesamteinnahmen* in Höhe von: | EUR |
| Gesamtausgaben* in Höhe von: *Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich! | EUR |
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| Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung | |||||
| keine |
| einmalige |
| Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v. | EUR/Jahr |
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| (Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage) |
Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:
Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.
| fördernd | kein Effekt | hemmend |
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| fördernd | kein Effekt | hemmend |
Ökologische Zukunftsfähigkeit | Bitte ein „x“ eintragen |
| Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit | Bitte ein „x“ eintragen | ||||
Ö1. Klima schützen
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| X |
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| W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken |
| X |
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Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern
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| X |
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| W2. Leben und Arbeiten verknüpfen | X |
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Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln |
| X |
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| W3. Soziales und ökologisches Wirtschaften fördern | X |
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Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen bewahren |
| X |
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| W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen |
| X |
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Ö5. Ökologisch mobil sein für alle ermöglichen |
| X |
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| W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten | X |
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Soziale Zukunftsfähigkeit |
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| Kulturelle Zukunftsfähigkeit |
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S1. Gesundes Leben ermöglichen
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| X |
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| K1. Wernigerode als selbstbewusste Mittelstadt begreifen | X |
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S2. Bildung ganzheitlich leben
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| X |
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| K2. Werte reflektieren und vermitteln
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| X |
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S3. Sicher leben - Risiken minimieren
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| X |
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| K3. Vielfalt leben
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| X |
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S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen |
| X |
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| K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln |
| X |
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S5. Sozialen Ausgleich schaffen
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| X |
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| K5. Kunst und Kultur wertschätzen
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| X |
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Sachverhalt ...
Begründung:
Mit der Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 59 "Breite Straße 84" sollen die bauplanungsrechtli-chen Voraussetzungen für die Entwicklung von Allgemeinen Wohngebieten i. S. v. § 4 BauNVO in Verbindung mit einem Mischgebiet S. v. § 6 BauNVO geschaffen werden. Der Bebauungsplan zielt dabei in seinem Anliegen auf die örtliche Schaffung von Wohnbebauung mit Geschosswohnungsbau-ten für altersgerechtes Wohnen im allgemeinen Wohngebiet und mit Wohn- und Geschäftshäusern sowie einer Gemeinschaftsgarage im Mischgebiet ab. Damit wird der Bebauungsplan der steten Nach-frage nach Wohnraum bzw. Bauflächen und der baurechtlichen Sicherung der charakteristischen Be-bauung der Breiten Straße als Geschäftsstraße in Wernigerode gerecht.
Im Flächennutzungsplan ist der nördliche Bereich des Bebauungsplanes Nr. 59 als Gemischte Fläche und der südliche Bereich als Wohnbaufläche dargestellt. Daher entspricht die Ausweisung im Flä-chennutzungsplan der vorliegenden Planung. Das Entwicklungsgebot von Bebauungsplänen aus Flä-chennutzungsplänen gem. § 8 Abs. 2 BauGB wird somit bei der vorliegenden Planung eingehalten.
Das Gebiet des vorliegenden Bebauungsplans befindet sich im Zentrum der Stadt Wernigerode, öst-lich des Innenstadtkerns und nordwestlich des Schlosses. Es schließt sich südlich an die Breite Straße an und erstreckt sich zwischen vorhandener Wohnbebauung bis zur südlich verlaufenden Grubestraße, an welcher auch ein Teil der historischen Stadtmauer verläuft. Er umfasst die derzeit zu großen Teilen brachliegende Fläche zwischen der straßenbegleitenden Bebauung der Schäferstraße im Osten, der Grubestraße im Süden und der Großen Schenkstraße im Westen. Das Gelände ist aktuell nur von der Breiten Straße aus frei zugänglich. Das Gelände fällt von Süden nach Norden mit ca. 10 bis 15 % und von West nach Ost mit ca. 1,5 % ab. Der höchste Geländepunkt liegt im Südwesten mit ca. 250,1 m ü. NHN und der tiefste Punkt im Nordwesten mit ca. 239,3 m ü. NHN.
Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 59 "Breite Straße 84" ist am 22.08.2018 gefasst worden. Das zunächst gemäß § 13a BauGB begonnene Verfahren wurde mit dem Stadtratsbeschluss vom 20.12.2020 in ein Regelverfahren geändert. Die bereits vor Änderung des Verfahrens durchge-führte freiwillige frühzeitige Bürgerbeteiligung entspricht dem ersten Schritt des Regelverfahrens.
Die Öffentlichkeit hatte im Rahmen dieses Beteiligungsschrittes vom 09.04.2018 bis einschließlich 23.04.2018 Gelegenheit, die Entwurfsunterlagen einzusehen. Von der Öffentlichkeit wurden zum Vor-entwurf zahlreiche Anregungen abgegeben. Die eingegangenen Stellungnahmen sind in Anlage 5 dar-gestellt. Häufig geäußerte Bedenken betrafen dabei insbesondere die Beachtung der Altstadtsatzung, die Bebauung einer bisher unbebauten Fläche mit dem daraus resultierenden Verlust der grünen Lage sowie eine zu große Dimension der Gebäude, insbesondere in der Höhenentwicklung. Weiterhin wur-den Bedenken bezüglich der Wahl des beschleunigten Verfahrens geäußert sowie Immissionsbelas-tungen durch den ruhenden Verkehr durch das Parkdeck (neu: Gemeinschaftsgarage). Die Stellung-nahmen wurden im Rahmen der weiteren Planung entsprechend berücksichtigt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 17.02.2021 um Stellungnahme zum Planvorentwurf bis einschließlich 25.03.2021 gebe-ten. Im Rahmen dieses Beteiligungsschrittes sind verschiedene Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangen, die im Rahmen der Entwurfsausarbeitung ent-sprechend berücksichtigt wurden. So erfolgte auf die Stellungnahmen des Ministeriums für Landes-entwicklung und Verkehr, der Regionalen Planungsgemeinschaft Harz sowie des Landkreises Harz, die Ergänzung eines Kapitels bezüglich des Bedarfsnachweises in Bezug auf die Ausweisung neuer Wohnbauflächen. Ein rechtliches Erfordernis für einen umfangreichen Bedarfsnachweis besteht dazu jedoch nicht. So handelt es sich lediglich um eine redaktionelle Ergänzung, die die Grundzüge der Planung nicht berührt. Weiterhin wurde angemerkt, das zunächst im südlichen Mischgebiet des Plan-gebietes festgesetzte Parkhaus als Fläche für Gemeinschafsgaragen festzusetzen. Dies wurden in den Planunterlagen entsprechend angepasst.
Darüber hinaus wurden auf Grund verschiedener Stellungnahmen Anregungen und Hinweise zum Schmutz- und Niederschlagswasser, Artenschutz, Feuerwehraufstellfläche, Denkmalschutz, Immissi-onsschutz sowie zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in den Planunterlagen berücksichtigt. Da im Rahmen des Regelverfahrens eine Umweltprüfung durchgeführt wird, sind Ausgleichs- und Ersatz-maßnahmen Teil der Planung und werden durch den Vorhabenträger durchgeführt.
Der betroffenen Öffentlichkeit kann zum Bebauungsplanentwurf Gelegenheit zur Stellungnahme inner-halb angemessener Frist gegeben werden oder wahlweise die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Im vorliegenden Planverfahren wird die Form der öffentlichen Auslegung ge-wählt.
Parallel dazu erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplanentwurf.
Anlage/n ...
Gaffert
Oberbürgermeister
Anlagen
Anlage 1 – Planzeichnung Bebauungsplan Nr. 59 „Breite Straße 84“ i.d.F. vom 22.02.2022,
Stand Entwurf
Anlage 2 – Begründung Bebauungsplan Nr. 59 „Breite Straße 84“ mit Umweltbericht i.d.F. vom
22.02.2022,
Stand Entwurf
Anlage 3 – Schallimmissionsprognose zum Bebauungsplan Nr. 59 „Breite Straße 84“, Stand:
13.09.2021
Anlage 4 – Behandlung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Bebau-
ungsplan Nr. 59 „Breite Straße 84“, Bearbeitungsstand: 13.12.2021
Anlage 5 – Behandlung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 59
„Breite Straße 84“, Bearbeitungsstand: 26.08.2020