Herr Zagrodnik informiert zur Beschlussvorlage.
Frau Wetzel ist unzufrieden mit der Rückmeldung „zur Kenntnisnahme“ seitens der Stadtverwaltung. Sie weist auf Aussagen des Landkreises hin, worauf, die Größe des Bebauungsplanes nicht zulässig ist. Ebenso ist für sie kein 13 b-Verfahren zulässig, da es sich hier um eine Ortsrandlage handelt. Die Begründung, dass Wohnraumflächen dringend gebraucht werden und andererseits Gewerbeflächen zugelassen werden, ist für Frau Wetzel ein Widerspruch. Sie sieht die Gefahr, dass sich Gewerbebetriebe in dem Gebiet ansiedeln.
Herr Zagrodnik erklärt, dass aktuell keine Anfragen von Gewerbebetrieben für die betreffende Fläche vorliegen. Das geplante Wohngebiet soll als allgemeines Wohngebiet genutzt werden.
Frau Wetzel bittet um eine Nutzungsfestlegung als reines Wohngebiet.
Herr Zagrodnik untermauert die allgemeine Festsetzung mit der möglichen gewerblichen Nutzung für Räume durch einen freien Planer oder durch einen freien Zahnarzt, Friseur etc. Diese Möglichkeiten sind mit der aktuellen Festsetzung als allgemeines Wohngebietes gegeben.
Herr Bergmann führt ergänzend aus, dass die geringfügige Anmeldung eines Büros durch einen Architekten, Fußpfleger etc., welche ein oder zwei Räume geringfügig für ein Gewerbe nutzen, sehr sinnvoll ist. Er weist darauf hin, dass dieses nicht störend für das Umfeld sein darf. Er begrüßt die aktuell verwendete Variante als allgemeines Wohngebiet.
Herr Siegel merkt an, dass es sich um einen Satzungsbeschluss handelt. Er sieht die unterschiedlichen Sichtweisen und Interpretationen vom Landkreis, dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt und der Stadtverwaltung.
Herr Siegel verweist auf den Landesentwicklungsplan von Sachsen-Anhalt, wonach das Land und der Landkreis hinreichende Begründungen und Nachweise erwartet, dass nicht ausreichend freie Flächen für Wohnraum zur Verfügung stehen. Lt. Herrn Siegel reicht der Verweis nicht aus, dass die geplante Berichtigung im F-Plan nachvollziehbar ist. Außerdem bestätigt er die Aussage von Frau Wetzel, dass die östliche Erweiterung durch § 13 b Bau GB nicht erfasst ist.
Weiterhin muss lt. Herrn Siegel vom Gesetzgeber nachgewiesen werden, dass der Eigenbedarf an Wohnungsbau in Minsleben, mit den zu bauenden Wohneinheiten entsprechend gedeckt ist und nicht darüber hinaus besteht. Er moniert, dass die Stadtverwaltung auf das STEK verweist, allerdings kein entsprechendes Baulückenkataster führt und dies für die Zukunft nicht vorsieht. Er weist er darauf hin, dass kein Stadtrats-Beschluss ein Baulückenkataster ausschließt.
Im Hinblick auf den F-Plan regt Herr Siegel an, ob ein Baulückenkataster für die Stadt Wernigerode ein hilfreiches Instrument sein könnte, um mögliche Wohnflächen festzustellen. In diesem Zusammenhang weist er darauf hin, dass im März 2019 eine Eruierung von Potentialflächen beschlossen wurde.
Herr Siegel erwartet mehr Intension von der Stadtverwaltung. Er verweist auf kritische Hinweise des BUND, zu der Aussage seitens der Stadtverwaltung, dass schutzwürdige Arten nicht zu erwarten sind.
Insgesamt werden weitere Flächen versiegelt und weiterer unbebauter Boden geht verloren. Herr Siegel steht dem Planwerk skeptisch gegenüber und wird es in seiner Fraktion nochmals beraten.
Herr Hellweg als Ortsbürgermeister begrüßt den Bebauungsplan. Er sieht die Größe des Bebauungsplanes positiv. Er begrüßt die geplante Schließung von Lücken im Ort.
Herr Bergmann begrüßt die Freigabe von privaten Flächen und ergänzt, dass seine Fraktion dem Vorhaben zustimmen wird.
Herr Schönfelder kritisiert die Einstufung des Wohngebietes als Mischgebiet.
Frau Wetzel fragt, warum für diesen Bebauungsplan der § 13 b des BauGB genutzt werden kann. Auf Grund der Ortsrandlage des Baugebietes schließt sie die Verwendung des beschleunigten Verfahrens aus.
Herr Zagrodnik erläutert, dass der § 13 b des BauGB für Außenbereichsflächen gedacht ist.
Frau Wetzel ist gegen das beschleunigte Verfahren. Sie verweist auf die Stellungnahme des Landkreises Harz, Seite 39.
Herr Zagrodnik verweist auf die Begründung aus einem Urteil des Verwaltungsgerichtes München.
Er erläutert, dass für diesen Bebauungsplan ein entsprechende Aufstellungsbeschluss 2019 gefasst wurde und mit Billigung des Entwurfs 2021 beschlossen. Dieser wurde positiv durch die Verwaltung begleitet.
Herr Winkelmann findet die Beschlussvorlage durchdacht und sieht ein gelungenes Wohngebiet.
Herr Bergmann sieht kein rechtswidriges Verfahren, sondern den rechtlichen Rahmen zum Paragraph 13 und weist darauf hin, dass bisher kein Bebauungsverfahren der Stadt Wernigerode beklagt oder verhindert wurde.
Es folgt eine Diskussion zur Einhaltung von Gesetzen.
Herr Dr. Bosse sieht das beschleunigte Verfahren mit Skepsis, da die Gefahr besteht, dass ökologische Aspekte nicht ausreichend beachtet werden. Allerdings wurde das öffentliche Interesse gewahrt, da eine Bürgerbeteiligung stattgefunden hat. Herr Dr. Bosse verweist auf das honorige Angebot des Erschließungsträgers für das Bebauungsgebiet in Silstedt und möchte wissen, ob dieser Vertrag zustande gekommen ist. Außerdem möchte er wissen, ob dieses honorige Angebot auch auf Minsleben zutrifft.
Herr Kramer verweist auf die Beschlussvorlage 049/2021 von Herrn Siegel. Dieses bezieht sich auf neue und zukünftige Verfahren. Da es bei Nachverhandlungen zu Zeitverzögerungen kommen würde, wurde bei den laufenden Verfahren darauf verzichtet.
Auf Nachfrage ergänzt Herr Kramer, dass die Stadtwerke Wernigerode GmbH nicht der Eigentümer der Fläche sondern lediglich der Erschließungsträger sind.
Frau Wetzel bittet für ihre Fraktion um eine Änderung der Satzung, um Passivhäuser errichten zu können. Hierfür werden Höhen von 7 m benötigt. Bei einer Traufhöhe von 4,50 m werden Passivhäuser ausgeschlossen. Alle anderen Häuser sollen bei einer Traufhöhe von 4,50 m bleiben.
Herr Kamer zweifelt eine Mindesthöhe für Passivhäusern von 7 m an und wird sich diesbezüglich in den nächsten Tagen mit Frau Wetzel austauschen.
Frau Wetzel fragt nach Details zu Schottergärten. Herr Zagrodnik erläutert, dass zukünftig keine Genehmigungen für Schottergärten erteilt werden.
Herr Schöll bezieht sich auf das Klimaschutzkonzept der Stadt und die Tabelle zu den Nachhaltigkeitskriterien. Hinsichtlich der geplanten Erdgasleitung, die für das Baugebiet vorgesehen ist, sieht er die Klimaneutralität nicht gegeben. Er verweist darauf, dass Erdgas klimaschädlich ist. Außerdem findet er Investitionen im Erdgasbereich nicht zukunftsweisend.
Herr Schicker erläutert dazu, dass die geplante Leitung nicht zwingend als Erdgasleitung verwendet werden muss. Die im Boden liegende Leitung kann zur Durchleitung weiterer Materialien genutzt werden und muss nicht ausschließlich als Erdgasleitung verwendet werden.
Herr Bergmann verweist auf die Freiwilligkeit der Nutzung von Erdgas.
Es folgt eine Diskussion zu allgemeinen Energiefragen.
Herr Siegel vermisst ein Mindestmaß an Gesprächskultur.
Bevor der nichtöffentliche Teil des Umwelt- und Bauausschuss beginnt, erfolgt mit allen Anwesenden eine Begutachtung des aktuellen Ist-Zustandes der Feuerwehr. Neben weiterem Sanierungsbedarf wurde auch der Bedarf an Unterstellmöglichkeiten festgestellt.
Die Beschlussvorlage wird zur Abstimmung gestellt:
Abstimmungsergebnis: | 5 | Ja-Stimmen | 2 | Nein-Stimmen | 1 | Enthaltungen |
Die Beschlussvorlage wird dem Stadtrat empfohlen.