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094/2021 - Stadtrat
§ 13b BauGB
hier: Behandlung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Beratungsfolge ...
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bau- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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11.10.2021
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ungeändert beschlossen
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Ortschaftsrat Minsleben
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Vorberatung
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02.11.2021
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Stadtrat Wernigerode
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Entscheidung
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04.11.2021
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geändert beschlossen
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Beschlussvorschlag ...
- Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die in Anlage 3 und 4 dargestellten Stellungnahmen in dem Bebauungsplan Nr. 70 „An der Gartenbreite“, Ortsteil Minsleben, berücksichtigt/nicht berücksichtigt.
- Der gemäß §§ 13b i.V.m. 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführte Bebauungsplan Nr. 70 „An der Gartenbreite“, Ortsteil Minsleben, i.d.F.v. 24.09.2021, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 8 KVG LSA als Satzung beschlossen. Die Begründung mit der artenschutzrechtlichen Beurteilung und der Berichtigung des Flächennutzungsplanes i.d.F.v. 24.09.2021 ist gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt
Finanzielle Auswirkungen ...
Art der Aufgabe:
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| Freiwillige Aufgabe | X | Pflichtaufgabe |
Finanzielle Auswirkungen:
Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:
X | keine finanziellen Auswirkungen | EUR |
| Gesamteinnahmen* in Höhe von: | EUR |
| Gesamtausgaben* in Höhe von: *Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich! | EUR |
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Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:
Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.
| fördernd | kein Effekt | hemmend |
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| fördernd | kein Effekt | hemmend |
Ökologische Zukunftsfähigkeit | Bitte ein „x“ eintragen |
| Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit | Bitte ein „x“ eintragen | ||||
Ö1. Klima schützen
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| X |
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| W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken | X |
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Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern
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| X |
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| W2. Leben und Arbeiten verknüpfen | X |
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Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln |
| X |
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| W3. Soziales und ökologisches Wirtschaften fördern |
| X |
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Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen bewahren |
| X |
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| W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen |
| X |
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Ö5. Ökologisch mobil sein für alle ermöglichen |
| X |
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| W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten | X |
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Soziale Zukunftsfähigkeit |
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| Kulturelle Zukunftsfähigkeit |
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S1. Gesundes Leben ermöglichen
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| X |
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| K1. Wernigerode als selbstbewusste Mittelstadt begreifen |
| X |
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S2. Bildung ganzheitlich leben
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| X |
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| K2. Werte reflektieren und vermitteln
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| X |
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S3. Sicher leben - Risiken minimieren
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| X |
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| K3. Vielfalt leben
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| X |
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S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen |
| X |
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| K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln |
| X |
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S5. Sozialen Ausgleich schaffen
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| X |
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| K5. Kunst und Kultur wertschätzen
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| X |
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Sachverhalt ...
Begründung:
Mit der Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 70 „An der Gartenbreite“, OT Minsleben sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebiets i. S. v. § 4 BauNVO geschaffen werden. Der Bebauungsplan zielt dabei in seinem Anliegen auf die Schaffung einer Wohnbebauung bestehend aus Einfamilien- und Doppelhäusern ab und wird damit der steten Nachfrage nach Wohnraum bzw. nach Bauflächen für diese Marktsegmente in Wernigerode sowie den Ortsteilen gerecht.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs umfasst eine Fläche von 21.449 m², welche sich direkt an die im Süden und Westen bestehende Bebauung anschließt. Nördlich und östlich des Plangebietes schließen sich Flächen für die Landwirtschaft an.
Im Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplanentwurfs beläuft sich die zulässige Grundfläche auf 6.091 m2, sodass der Schwellenwert gem. § 13b BauGB für die zulässige Grundfläche von
10.000 m2 nicht überschritten wird. Die Voraussetzungen für die Anwendung des § 13b BauGB und die Einbeziehung dieser Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren sind damit gegeben.
Das Plangebiet ist verkehrlich durch die im Westen des Geltungsbereiches verlaufende Straße „Gartenbreite“ sowie durch die im Südosten des Geltungsbereiches verlaufende Straße „Krugberg“ erschlossen. Der gültige Flächennutzungsplan stellt einen Teil des Geltungsbereiches als Mischgebiet sowie als Fläche für Landwirtschaft dar. Der Bebauungsplan ist damit nicht im Sinne des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann jedoch „ein Bebauungsplan, der von Darstellungen des Flächennutzungsplans abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist; die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets darf nicht beeinträchtigt werden; der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen.“
Eine Umweltprüfung sowie die Erstellung eines Umweltberichtes sind nicht erforderlich, da im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend gelten. Jedoch erfolgte eine artenschutzrechtliche Beurteilung (Anhang zur Begründung, siehe Anlage 2).
Am 05.12.2019 hat der Stadtrat mit Beschluss Nr. 129/2019 die Neuaufstellung sowie die freiwillige, frühzeitige Unterrichtung und Erörterung des Bebauungsplanes Nr. 70 „An der Gartenbreite“ beschlossen. Die Öffentlichkeit erhielt damit die Möglichkeit sich frühzeitig vom 17.01.2020 bis einschließlich 24.01.2020 über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Vorentwurfes des Bebauungsplans Nr. 70 „An der Gartenbreite“ zu informieren und sich zu der Planung zu äußern. Die dazu eingegangenen Stellungnahmen waren ausnahmslos positiv und betrafen insbesondere Kaufanfragen zu Grundstücken im Bebauungsplangebiet.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanvorentwurfes (Planstand: 22.10.2019), war zu diesem Zeitpunkt mit 13.721 m2 deutlich kleiner und auch die Lage war eine andere. Grund dafür, war eine nunmehr nicht mehr gegebene Flächenverfügbarkeit. Im Zuge der Erstellung der Entwurfsunterlagen fanden sich zudem neue Interessenten, die sich nun an der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 70 „An der Gartenbreite“ beteiligen. Somit fügt sich der aktuelle Entwurf sehr viel besser in das Ortsbild von Minsleben ein und rundet dieses optimal ab.
Im Anschluss an die freiwillige, frühzeitige öffentliche Auslegung wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V. m. § 3 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 10.12.2020 um Stellungnahme zum Planvorentwurf (Stand: 08.12.2020) bis einschließlich 15.01.2021 gebeten. Im Rahmen dieses Beteiligungsschrittes sind verschiedene Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangen, die im Rahmen der Entwurfsausarbeitung entsprechend berücksichtigt wurden. Ein Großteil der Anmerkungen und Hinweise aus diesen Stellungnahmen bezog sich auf den Ausarbeitungsstand der Planunterlagen des Vorentwurfs. Eine konkrete Ausarbeitung ist zu diesem Zeitpunkt rechtlich nicht verpflichtend, da es sich im Rahmen des §13b BauGB bei dem Vorentwurf um einen freiwilligen Verfahrensschritt handelt. Eine Konkretisierung erfolgte in der anschließenden Erarbeitung des Entwurfes, wobei nahezu alle Anregungen berücksichtigt wurden.
Am 03.06.2021 hat der Stadtrat mit Beschluss Nr. 034/2021 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 70 „An der Gartenbreite“ (Stand: 25.03.2021) gebilligt und die Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange beschlossen. Die Öffentlichkeit hatte im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom 05.07.2021 bis einschließlich 06.08.2021 Gelegenheit, die Entwurfsunterlagen einzusehen. Dazu ging lediglich eine Stellungnahme ein, bei der es sich um eine Interessensbekundung an einem Grundstück im Plangebiet Nr. 70 „An der Gartenbreite“ handelt. Parallel zu der mindestens 30-tägigen öffentlichen Auslegung wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 28.06.2021 um Stellungnahme zum Planentwurf bis einschließlich 06.08.2021 gebeten.
Im Rahmen dieses Beteiligungsschrittes sind verschiedene Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangen, welche überwiegend Hinweischarakter hatten. Einige Stellungnahmen jedoch legten inhaltliche Bedenken zu dem Planverfahren dar.
So hatten z. B. das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat Bauwesen sowie der Landkreis Harz Bedenken bzgl. der Wahl des Planverfahrens gemäß § 13b BauGB in Verbindung mit den zulässigen Nutzungen. Diese Bedenken wurden umfassend geprüft. Mit Hilfe neuerer Rechtsprechungen und Kommentare zum BauGB wurde argumentativ dargelegt, dass das Planverfahren sowie die zulässigen Nutzungen korrekt gewählt wurden, so dass sich keine Auswirkungen auf die Planung ergeben. Weiterhin erfolgte auf die Stellungnahme des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr, der Regionalen Planungsgemeinschaft Harz sowie des Landkreises Harz, die Ergänzung eines Kapitels bezüglich des Bedarfsnachweises in Bezug auf die Ausweisung neuer Wohnbauflächen. Ein rechtliches Erfordernis für einen umfangreichen Bedarfsnachweis besteht dazu jedoch nicht. So handelt es sich lediglich um eine redaktionelle Ergänzung, die die Grundzüge der Planung nicht berührt. Darüber hinaus wurden auf Grund verschiedener Stellungnahmen Anmerkungen zu Artenschutz, Feuerwehraufstellfläche, Denkmalschutz und Immissionsschutz in der Begründung entsprechend überarbeitet bzw. ergänzt. Bezüglich weiterer Hinweise, die den Artenschutz sowie Rückhaltemaßnahmen für die Niederschlagswasserbeseitigung betreffen, erfolgte eine redaktionelle Änderung in den textlichen Festsetzungen sowie in der Begründung. Grundzüge der Planung sind davon nicht betroffen.
Die Ergänzungen der Planunterlagen haben redaktionellen Charakter und damit keine inhaltlichen Auswirkungen auf das Planverfahren. Sie berühren nicht die Grundzüge der Planung, so dass die vorliegende Fassung des Bebauungsplanes Nr. 70 „An der Gartenbreite“, Ortsteil Minsleben die formellen und materiellen Voraussetzungen für den Satzungsbeschluss erfüllt.
Anlage/n ...
Gaffert
Oberbürgermeister
Anlagen
Anlage 1 – Planzeichnung Bebauungsplan Nr. 70 „An der Gartenbreite“ i.d.F. vom 24.09.2021,
Stand Satzungsexemplar
Anlage 2 – Begründung Bebauungsplan Nr. 70 „An der Gartenbreite“ mit der artenschutzrechtlichen
Beurteilung und der Berichtigung des Flächennutzungsplanes i.d.F. vom 24.09.2021,
Stand Satzungsexemplar
Anlage 3 – Behandlung der Stellungahmen der Träger öffentlicher Belange zum Bebau-
ungsplan Nr. 70 „An der Gartenbreite“, Bearbeitungsstand: 23.09.2021
Anlage 4 – Behandlung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 70
„An der Gartenbreite“, Bearbeitungsstand: 23.09.2021