Herr Kramer informiert über die Beschlussvorlage und die Änderungsvorlage. Er erläutert, dass alle Verträge lediglich auf das festgelegte ortsübliche Niveau angehoben werden. Er weist darauf hin, dass bei der Erhöhung aller Verträge höhere Einnahmen für die Stadt zu erwarten sind.
Frau Wetzel möchte wissen, ob der Verwaltungsaufwand insgesamt höher ist als die möglichen Einnahmen.
Herr Kramer informiert, dass bei Neuverträgen kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand anfällt.
Herr Thurm möchte wissen, warum die Erhöhung erst ab 2023 möglich ist.
Herr Kramer informiert darüber, dass ab 2023 eine neue Regelung für Änderungsverträge gilt. Aktuell ist eine Erhöhung für Altverträge nur in beiderseitigem Einverständnis möglich.
Herr Siegel informiert darüber, dass 2006 die letzte Erhöhung des Nutzungsentgeltes erfolgte. Eine Angleichung nach 15 Jahren ist angemessen und er befürwortet die Beschlussvorlage ohne Änderungsvorlage.
Herr Jörn bestätigt die juristische Richtigkeit der Ausführung. Er merkt an, dass der Nutzen von Garagen sinnvoll ist, da dann die Fahrzeuge in den Garagen stehen und nicht auf den Straßen.
Frau Wetzel empfiehlt, die Beschlussvorlage um ein Jahr zu verschieben, um dann die entsprechende gesetzliche Rechtssicherheit sowie Gleichheit für alle Pächter zu haben.
Herr Kramer führt aus, dass die Pachten auf ein marktübliches Niveau angehoben werden. Weiterhin ist bekannt, dass Garagen und Kleingärten teilweise bereits mit Gewinn unterverpachtet werden. Er ergänzt, dass eine Verschiebung der Beschlussvorlage um ein Jahr zur Folge hat, dass im nächsten Jahr noch einmal über die Vorlage abgestimmt werden muss.
Herr Bergmann ist für eine Entscheidung und Abstimmung, er verweist auf die weiteren Gremien und die Abstimmung im Stadtrat am 30.09.2021.