Herr Kramer erläutert die Beschlussvorlage und erklärt, dass die aufgeführten Maßnahmen auch getrennt voreinander beschlussfähig sind.
Frau Leo verdeutlicht, dass auf Grund der Corona-Pandemie bis Ende 2021 kein Haushaltskonsolidierungskonzept vorliegen muss. Sollten die Corona-Maßnahmen nicht verlängert werden, ist es ab 2022 vorgeschrieben ein solches Konzept einzureichen.
Herr Prof. Dr. Zimmermann möchte wissen, ob der letzte Punkt des Konzeptes - Steuererhöhungen - herausgelöst und gesondert beschlossen werden kann.
Herr Kramer antwortet, dass die Verwaltung mit diesem Konzept beauftragt wird die jeweiligen Punkte zu bearbeiten. Somit handelt es sich also noch nicht um den Beschluss der Steuererhöhungen.
Frau Leo weist darauf hin, dass Alternativen aufgezeigt werden müssen falls es zu keinem Beschluss kommt.
Herr Bergmann verdeutlicht den Standpunkt der CDU Fraktion. Demnach wird das Konzept grundsätzlich unterstützt, allerdings sind die Steuererhöhungen davon ausgenommen.
Herr Schatz gibt zu bedenken, dass das vorliegende Haushaltssicherungskonzept nicht mehr umsetzbar ist, wenn die Steuerhöhungen abgelehnt werden würden. Bei allen anderen Punkten handelt es sich um Verwaltungshandeln. Lediglich der Punkt Steuererhöhungen liegt in der Entscheidungsvollmacht des Stadtrates. Weitere Kosten für die Digitalisierung sind im Konzept nicht mal enthalten. Er führt ein Beispiel an, wonach der Landkreis die Kosten bei zukünftig auslaufenden Verträgen reduziert und Zuschüsse für die Feininger Galerie Quedlinburg von 180.000 € auf 80.0000 € gesenkt werden. Ähnlich müsste die Stadt Wernigerode auch vorgehen und die Zuschüsse z. B. für die Kulturkirche, für Schierke und das Kammerorchester senken oder generell auf diese freiwilligen Aufgaben verzichten. Änderungsvorlagen diesbezüglich werden erarbeitet.
Herr Books weist darauf hin, dass die dargestellten Zuschüsse der Stadt Wernigerode für die Kulturkirche, Schierke und das Kammerorchester auf Stadtratsbeschlüssen beruhen und diese sollten jetzt nicht hinterfragt werden. Die Stadt Wernigerode benötigt dieses Haushaltssicherungskonzept. Des Weiteren sind bisher keine besseren Vorschläge eingereicht worden.
Frau Leo sagt, dass es Konsequenzen hat wenn es nicht zum Beschluss des Konzeptes käme, denn dann werden von der Kommunalaufsicht die freiwilligen Aufgaben begrenzt oder aufgehoben und die Stadt Wernigerode hat keine Entscheidungsvollmacht mehr.
Herr Schatz weist darauf hin, dass es Änderungsanträge geben müsste.
Herr Winkelman sagt, dass die CDU Fraktion einen Änderungsantrag einreichen wird.