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047/2021 - Stadtrat
Beratungsfolge ...
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bau- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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21.06.2021
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vertagt
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06.09.2021
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ungeändert beschlossen
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Wirtschafts-, Digitalisierung- und Liegenschaftsausschuss
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Vorberatung
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07.09.2021
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ungeändert beschlossen
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Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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16.09.2021
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geändert beschlossen
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Ordnungsausschuss
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Vorberatung
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29.06.2021
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Ausschuss für Jugend, Senioren und Soziales
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Vorberatung
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01.07.2021
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aus dem Geschäftsgang genommen
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Stadtrat Wernigerode
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Vorberatung
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15.07.2021
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zur Kenntnis genommen
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Ortschaftsrat Reddeber
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Vorberatung
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08.07.2021
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07.10.2021
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Ortschaftsrat Schierke
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Vorberatung
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02.09.2021
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ungeändert beschlossen
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Bau- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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Wirtschafts-, Digitalisierung- und Liegenschaftsausschuss
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Vorberatung
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Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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Ausschuss für Schule, Kultur und Sport
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Vorberatung
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13.09.2021
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ungeändert beschlossen
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Ordnungsausschuss
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Vorberatung
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14.09.2021
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ungeändert beschlossen
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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15.09.2021
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ungeändert beschlossen
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Ausschuss für Jugend, Senioren und Soziales
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Vorberatung
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09.09.2021
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ungeändert beschlossen
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Ortschaftsrat Benzingerode
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Vorberatung
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21.09.2021
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Ortschaftsrat Minsleben
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Vorberatung
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21.09.2021
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Ortschaftsrat Silstedt
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Vorberatung
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22.09.2021
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Stadtrat Wernigerode
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Entscheidung
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30.09.2021
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abgelehnt
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Finanzielle Auswirkungen ...
Art der Aufgabe:
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| Freiwillige Aufgabe | X | Pflichtaufgabe |
Finanzielle Auswirkungen:
Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.: Maßnahmen betreffen den Gesamthaushalt
| keine finanziellen Auswirkungen | EUR |
X | Gesamteinnahmen* in Höhe von: Erhöhung i. H.v. | bis 2024 = 1.322 Mio. € /Jahr |
X | Gesamtausgaben* in Höhe von: Senkung i. H. v. *Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich! | bis 2024 158 T€/Jahr |
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| Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung | |||||
| keine |
| einmalige | X | Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v. | EUR/Jahr |
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| (Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage) |
Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:
Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.
| fördernd | kein Effekt | hemmend |
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| fördernd | kein Effekt | hemmend |
Ökologische Zukunftsfähigkeit | Bitte ein „x“ eintragen |
| Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit | Bitte ein „x“ eintragen | ||||
Ö1. Klima schützen
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| X |
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| W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken |
| X |
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Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern
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| X |
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| W2. Leben und Arbeiten verknüpfen |
| X |
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Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln |
| X |
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| W3. Soziales und ökologisches Wirtschaften fördern |
| X |
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Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen bewahren |
| X |
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| W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen | X |
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Ö5. Ökologisch mobil sein für alle ermöglichen |
| X |
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| W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten |
| X |
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Soziale Zukunftsfähigkeit |
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| Kulturelle Zukunftsfähigkeit |
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S1. Gesundes Leben ermöglichen
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| X |
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| K1. Wernigerode als selbstbewusste Mittelstadt begreifen |
| X |
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S2. Bildung ganzheitlich leben
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| X |
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| K2. Werte reflektieren und vermitteln
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| X |
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S3. Sicher leben - Risiken minimieren
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| X |
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| K3. Vielfalt leben
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| X |
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S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen |
| X |
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| K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln |
| X |
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S5. Sozialen Ausgleich schaffen
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| X |
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| K5. Kunst und Kultur wertschätzen
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| X |
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Sachverhalt ...
Begründung:
Die allgemeinen Haushaltsgrundsätze erfordern kommunales Handeln, das die stetige Aufgabenerfüllung gewährleistet. Das ist nur möglich, wenn die Kommune einen ausgeglichenen Haushaltsplan aufstellt. Bereits mit der Haushaltsplanung 2021 zeichnet sich für die städtischen Finanzen eine dauernde Gefährdung der Leistungsfähigkeit ab. Trotz Verringerung des Defizites ab dem Finanzplanjahr 2024 kann der Ergebnishaushalt nicht die Tilgungsleistung erwirtschaften.
Zudem sind die Signale der kommunalen Finanzausstattung durch das Land zukünftig als erschwerend zu bewerten, da bisher keine Information zur Neugestaltung des Finanzausgleichsgesetzes, der Kompensation von Straßenausbaubeiträgen sowie der Förderung des Straßenbaus vorliegen.
Ebenfalls sind die wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronapandemie noch nicht genau quantifizierbar, sodass auf der Ertragsseite der Stadt für die kommenden Jahre eine nicht unerhebliche Ungewissheit bestehen bleibt.
Auch bisher noch nicht in der Haushaltsplanung berücksichtigte Ansätze zu den Finanzierungskosten der Digitalisierung, die Kosten für Klimaanpassung, weiterer gesetzlich festgeschriebener Aufgaben (2b UstG, Grundsteuerreform, OZG) haben – tlw. zumindest temporär – Auswirkungen auf steigende Aufwendungen bei der Stadtverwaltung (durch Personal- und Sachaufwendungen), die durch das Problem des Fachkräftemangels flankiert werden.
Insofern wurden in einer extern begleiteten Arbeitsgruppe von Politik und Verwaltung eine Vielzahl von Maßnahmen eruiert und in einem zweiten Schritt von der Verwaltung bewertet und wiederum innerhalb der Arbeitsgruppe diskutiert, so dass sich der in der Anlage aufgeführte Maßnahmekatalog entwickelte.
In dem Maßnahmekatalog soll dargestellt werden, dass innerhalb des gesetzlich festgelegten Konsolidierungszeitraumes (spätestens im fünften Jahre, welches auf den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum folgt (2022-2025 + fünf Jahre Konsolidierungszeitaum = 2030) der Haushaltsausgleich durchgeführt werden kann und die Zahlungsfähigkeit sichergestellt wird. Bei Umsetzung des entwickelten Konzeptes ist diese Zielstellung bereits im Jahr 2024 erreichbar. Zudem wird davon ausgegangen, dass die Tilgungsleistung ab dem Jahr 2024 wieder durch den Ergebnishaushalt erwirtschaftet werden kann und damit die Leistungsfähigkeit der Stadt Wernigerode wieder hergestellt sein wird.
Das Haushaltssicherungskonzept wird zukünftig fortgeschrieben und evaluiert. Zudem wird es nicht als ein starres Instrument innerhalb der Verwaltung gewertet, sondern unterliegt eines stetigen Kontroll- und Anpassungsprozesses, an welchem sowohl die Stadträte als auch die Mitarbeiter der Verwaltung aufgefordert sind, sich einzubringen und das Konzept umzusetzen.