Der Oberbürgermeister trifft gemäß § 65 (4) KVG LSA eine Eilentscheidung über eine überplanmäße Verpflichtungsermächtigung (VE) für die Erweiterung der Kita Silstedt in der Haushaltsstelle 3.6.5.02.12/1423.7851000 in Höhe von 440.000,00 € im Jahr 2021.
Diese Eilentscheidung ist notwendig, um die Fertigstellung des Bauvorhabens entsprechend der Förderbedingungen im Sommer 2022 gewährleisten zu können. Hierfür müssen unverzüglich weitere Planungs- und Bauleistungsaufträge vergeben werden.
Deckung:
Die Verpflichtungsermächtigung für die Friedrichstr. über 900.000 € in 2021 wird nicht (mehr) benötigt. Somit ist diese VE in 2021 für eine andere Maßnahme verfügbar.
Begründung:
Für die Erweiterung der Kita in Silstedt um einen Gruppenraum für Ein- bis Zweijährige wurden kurzfristig Fördermittel aus dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2020-2021“ beantragt und bewilligt. Laut Zuwendungsbescheid über rd. 247.000 € muss das geförderte Projekt bis zum 30.06.2022 fertig gestellt sein. Um dieses Ziel erreichen zu können sind unverzüglich weitere Planungs- und Bauleistungen (die ursprünglich für 2022 geplant waren) zu beauftragen.
Im Haushalt sind 2021 50.000€ und 2022 440.000€ geplant. Um die volle Summe in 2021 Aufträge auslösen zu können, müssen 440.000€ aus 2022 im Sinne von § 107 Abs. 5 Kommunal-verfassungsgesetz (KVG) durch eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in 2021 bereitgestellt werden. Die Verpflichtungsermächtigung für die Friedrichstr. über 900.000€ in 2021 wird nicht mehr benötigt, da diese VE unerwartet doch noch Ende 2020 in Anspruch genommen werden konnte, die Haushaltsdiskussion für das Jahr allerdings bereits abgeschlossen war. Somit ist die VE in 2021 für diese Maßnahme verfügbar.