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Herr Dorff erläutert die Vorlage.

 

Frau Wetzel hat folgende Anfragen:

  1. Die GWW hatte mit dem Gelände, welches sie von der Stadt kaufen wollte, noch andere Vorhaben. Wie verhält es sich mit diesem Teil des Grundstückes?
  2. Warum wird die Turnhalle nur mit geplantem Stadtratsbeschluss gebaut?
  3. Die Stadt Wernigerode zahlt das Geld an die Bank und die Bank gibt dafür der GWW einen günstigeren Kredit. Woher nimmt die Stadt das Geld?
  4. Wer ist Bauherr und wer übernimmt die Bauaufsicht?

 

Herr Dorff antwortet:

  1. Die Fläche, die für die GWW vorgesehen war, ist nicht Gegenstand der Beschlussvorlage. Dafür sind noch weitere Frage zu klären, beispielsweise wo die Wegeführung für die Schüler ist und was mit dem dort geplanten Regenrückhaltebecken passiert. Wenn diese Fragen geklärt sind, wird es diesbezüglich einen Stadtratsbeschluss geben. Zuerst erfolgt der Neubau der Schule inkl. Freiflächen, dann der Abriss des alten Gebäudes, dann die Herrichtung des Sportplatzes.
  2. Die Turnhalle ist in der Vereinbarung und in den Kostenansätzen noch nicht enthalten. Das bedeutet, dass wir noch alle Möglichkeiten haben. Wir sind weiterhin Eigentümer des gesamten Areals und können entscheiden, ob wir die Turnhalle selber bauen wollen oder die GWW beauftragen.
  3. Die Mietzahlungen in Höhe von 750.000 € sind im Haushalt als Aufwendungen für Mietkosten eingeplant. Diese werden als Kreditabzahlung umgeschichtet.
  4. Der Auftraggeber ist die GWW. Die GWW wird sich eines Generalunternehmers bedienen. Somit wird die GWW auch die Bauaufsicht übernehmen. Dafür hat sie ein weiteres Unternehmen gebunden, damit die Abläufe, die Einhaltung der Kostenansätze usw. überprüft werden.

 

Zudem berichtet Herr Dorff, dass die Baugenehmigung noch nicht vorliegt. Durch die Verzögerung gibt es einen Verzug von ca. zwei Monaten. Möglicherweise kann der Umzug erst in den Herbstferien 2022 erfolgen.

 

Frau Barner fragt, warum jetzt eine andere Art der Finanzierung angestrebt wird? Zudem geht aus ihrer Sicht aus der Beschlussvorlage nicht hervor, dass wir Eigentümer bleiben.

 

Herr Dorff antwortet, dass ursprünglich geplant war, dass Grundstück inklusive aufstehender Gebäude an die GWW zu verkaufen. Wir hätten uns dann in den Neubau der GWW eingemietet. Der Vorteil schien uns damals, dass wir nur den Ergebnishauhalt belasten. Den Investitionshaushalt konnten wir damals nicht belasten, weil die Signale lauteten, dass wir in dieser Höhe keine Kreditermächtigung bekommen würden. Jetzt lauten die Signale anders. Wir hätten diesen Weg auch schon vor zwei Jahren favorisiert. Das Grundstück wurde noch nicht verkauft. Wir sind Eigentümer der Flächen und das bleiben wir auch. Auch das aufstehende Gebäude, was gebaut wird, wird unser Eigentum sein.

 

Herr Härtel bezieht sich darauf, dass bei früheren Projekten seitens der Kommunalaufsicht darauf hingewiesen wurde, dass bei PPP-Modellen der Gewinnaufschlag transparent genannt sein muss, den die Firma nimmt, die wir beauftragen. Er bittet darum, dass dieser nachgereicht wird.

 

Herr Dorff stimmt Herrn Härtel zu. Die GWW muss einen Gewinnaufschlag erheben, damit es keine verdeckte Gewinnausschüttung ist. Üblicherweise liegt der um die 5 Prozent, so auch in diesem Fall. Er kann darüber im nicht öffentlichen Teil genauer informieren.

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

5

Ja-Stimmen

4

Enthaltungen

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Beschlussfassung.

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