Hauptausschuss:
5 Ja, 4 Enthaltungen
Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss:
8 Ja, einstimmig
Herr Dorff erläutert die Beschlussvorlage. Er erklärt, dass sich die jährlichen Kosten auf ca. 485.000,00 € belaufen werden. Eine genaue Berechnung wird noch erfolgen.
Frau Gorr möchte eine Änderungsvorlage zur Beschlussvorlage einbringen. Der Beschlussvorschlag soll erweitert werden um einen dritten Punkt. Dieser lautet:
„Vor Abschluss des Vertrages ist dieser dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.“
Sie begründet dies, indem sie erklärt, dass in der Beschlussvorlage mehrfach auf diesen Vertrag Bezug genommen wird. Der Stadtrat sollte die Verantwortung für diesen Vertrag übernehmen und kann so alle eventuellen Bedenken ausräumen. Frau Gorr denkt, dass die Stadträte somit auch bessere Informationen über die Kosten erhalten werden.
Herr Dorff gibt zu bedenken, dass es dadurch zu einer zeitlichen Verzögerung kommen wird, welche vermieden werden sollte, damit schnellst möglichst mit dem Bau der Schule begonnen werden kann. Das Ziel, die Schule im Sommer des nächsten Jahres fertig zu haben, ist durch die Verzögerung der Baugenehmigung sowieso nur noch schwer haltbar. Er gibt die Zusage, dass jeder Stadtrat die Möglichkeit erhält, diesen Vertrag einsehen zu können und eine Aussage über die tatsächlichen Kosten erhält. Er spricht sich gegen die Änderungsvorlage aus.
Frau Gorr erwartet, dass den Stadträten der Vertrag nach der Unterzeichnung vorgelegt wird. Als Kompromisslösung schlägt sie vor, dass man den Vertrag vor der Unterzeichnung einsehen kann und dies protokollarisch festgehalten wird.
Frau Wetzel meldet sich zu Wort und berichtet, dass bereits seit Jahren um eine Sanierung der Francke-Schule gekämpft wird. Sie versteht die Aussage von Herrn Dorff, dass der Vertrag aus Zeitgründen vorher nicht eingesehen werden kann. Die Stadträte würden den fertigen Vertrag bekommen, es sei denn es kommt zu dem, von Frau Gorr vorgeschlagenen Kompromiss, welchen Frau Wetzel unterstützt. Sie sieht es als die Pflicht des Stadtrates an, solche Dinge zu kennen. Frau Wetzel ist sich nicht sicher, ob die Umsetzung dieses Modells wirklich günstiger ist oder ob es eventuell andere Gründe dafür gibt. Es gab Fragen zu den Folgekosten, welche durch die Stadt getragen werden. Durch den Wegfall der Einnahme, welcher sich daraus ergibt, dass der Verkauf des Grundstückes nicht erfolgen soll und den dazugekommenen Folgekosten kann Frau Wetzel nicht verstehen, wie es dann noch günstiger für die Stadt sein soll.
Herr Dorff erklärt, dass es bereits einen Beschluss über den Verkauf und die Rückmietung gibt. Es wurden schon viele Verkaufsbeschlüsse gefasst, bei denen es eine absolute Ausnahme gewesen ist, dass die Stadträte diese Verkaufsverträge vorher vorgelegt bekommen haben. In den Aufsichtsratssitzungen werden ebenfalls nur Eckdaten der Verträge genannt. Die Vertragsgestaltung ist ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Er beteuert nochmals, dass er alles vermeiden möchte, was zu einer weiteren Verzögerung führt und spricht sich klar gegen eine Verweisung des Beschlusses aus. Er sagt, dass die Stadträte die Unterlagen erhalten und weist in diesem Zusammenhang auf datenschutzrelevante Themen in diesem Vertrag hin, die nicht nach außen getragen werden dürfen.
Herr Boks stimmt den Aussagen von Herrn Dorff zu. Er erklärt weiterhin, dass diejenigen, die die Vorlage des Vertrages als Bedingung für die Beschlussfassung machen wollen, auch in der Lage sein müssen, diesen Vertrag zu verstehen. Er zweifelt daran, dass dieser Vertrag von den Stadträten juristisch durchdrungen werden kann. Er hat kein Verständnis dafür, dass sich der Bau der Schule dadurch nochmals verzögert. Die Einsichtnahme des Vertrages, ohne zu wissen, welche Erkenntnisse man daraus eigentlich erlangen möchte, zeugt von Misstrauen gegenüber der Verwaltung.
Frau Gorr entgegnet Herrn Boks, dass sich einige Stadträte mit PPP-Projekten auskennen. Der Stadtrat trägt Verantwortung für die Kostengestaltung der nächsten 30 Jahre. Sie möchte die Änderungsvorlage aufrechterhalten.
Frau Leo möchte auf die Fragen von Frau Wetzel eingehen. Die erwähnten Folgekosten, welche in der aktuellen Beschlussvorlage nicht betrachtet wurden, waren auch in der ersten Beschlussvorlage nicht involviert. Die Aussage, dass die Einnahme entfällt, ist nicht ganz korrekt. Die erworbene Liquidität hätte finanziert werden müssen und aufgrund dessen verringert dies über 30 Jahre den Beitrag. Die Refinanzierung an die GWW findet nun nicht mehr statt. Die Miete entfällt, da das Grundstück nicht verkauft wird.
Herr Boks merkt an, dass es sich um einen Vertrag zwischen der Stadt und einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft handelt. Seiner Meinung nach, ist so breites Misstrauen an dieser Stelle unangebracht.
Frau Wetzel sagt, dass jeder Abgeordnete selbst entscheiden kann, wie viel er vertraut. Sie fragt, ob die 485.000,00 €, die Herr Dorff genannt hat, die Bewirtschaftungskosten beinhalten.
Frau Leo verneint dies.
Herr Bergmann informiert sich, ob über die Änderungsvorlage jetzt noch abgestimmt werden muss, wenn Herr Dorff der Einsichtnahme bereits zugestimmt hat.
Herr Dorff erläutert, dass die Beschlussvorlage heute und nicht erst in 6 Wochen beschlossen werden soll. Die Übernahme der Änderungsvorlage und eine damit verbundene Verweisung hätte dies zur Folge.
Frau Gorr bedankt sich für das Angebot der Einsichtnahme, von dem sie Gebrauch machen wird und erklärt erneut die Aufrechthaltung ihres Antrags.
Die Änderungsvorlage wird zur Abstimmung gestellt. Das Ergebnis lautet:
Abstimmungsergebnis: | 5 | Ja-Stimmen | 24 | Nein-Stimmen | 3 | Enthaltungen |
Die Änderungsvorlage wird abgelehnt.