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Änderungsvorlagen:

 

055/01/2020 (Herr Linde)

055/02/2020 (Stadt Wernigerode)

055/03/2020 (Herr Linde)

 

Abstimmungsergebnisse Ausschüsse:

 

Ordnungsausschuss:

055/2020: 7 Ja, einstimmig

 

Ortschaftsrat Reddeber:

055/01/2020: 3 Ja, 2 Nein

 

Ortschaftsrat Silstedt:

055/2020: 5 Ja, einstimmig

 

Ortschaftsrat Benzingerode:

055/01/2020: 3 Ja, einstimmig

 

Ortschaftsrat Minsleben:

055/01/2020: 5 Ja, einstimmig

 

Ortschaftsrat Schierke:

055/01/2020: 5 Ja, einstimmig

 

Herr Albrecht erläutert die Änderungsvorlagen.

 

Herr Linde erklärt, dass er nach einem Gespräch mit Frau Münzberg am vergangenen Montag, einige Punkte seiner Änderungsvorlage verändert hat, da manche rechtlich nicht möglich sind und manche von Frau Münzberg übernommen wurden. Es muss nun nur noch über die Änderung des § 5 der Gefahrenabwehrverordnung abgestimmt werden, in dem es um die Höhe der Anbringung von Stacheldrähten an Zäunen geht. Herr Linde wünscht die Änderung von 2,50 m auf 2,00 m, da im Nachbarschaftsgesetz des Landes beschrieben ist, dass eine Errichtung von Zäunen nur mit einer Höhe von 2,00 m erlaubt ist.

 

Frau Münzberg berichtet, dass im Jahr 2017 keine Stacheldrähte in der Innenstadt und im bebauten Bereich gewollt waren, da es als gefährlich eingestuft war. Das Gemeinwohl wurde über das Wohl des Einzelnen, sein Grundstück mit Stacheldraht zu sichern, gestellt.

 

Frau Wetzel kündigt an, dass sie eine weitere Änderungsvorlage einbringen möchte. Es wird jedoch zunächst erstmal über die Änderungsvorlage 055/03/2020 von Herrn Linde abgestimmt.

 

Das Abstimmungsergebnis lautet wie folgt:

 

Abstimmungsergebnis:    18 Ja-Stimmen      5 Nein-Stimmen     10 Enthaltungen

 

Somit ist die Vorlage angenommen.

 

Die von Frau Wetzel angekündigte Änderungsvorlage 055/04/2020 lautet:

 

- Im § 4 Absatz 2 soll folgender Punkt eingefügt werden:

„Das Verbrennen von Gartenabfällen ist grundsätzlich verboten.“

- §4 Absatz 5 entfällt.

 

Frau Wetzel begründet den Antrag damit, dass in Wernigerode dreimal im Jahr kostenlos Gartenabfälle abgeholt werden und es an jedem Öffnungstag möglich ist, den Grünschnitt im Recyclinghof kostenlos abzugeben. Die kompostierte Erde die daraus entsteht, kann von den Bürgern kostenlos abgeholt werden. Das Abbrennen von Gartenabfällen führt hingegen zu einer Luftverschmutzung. Sie bittet um Zustimmung der Vorlage.

 

Herr Winkelmann kritisiert die späte Einreichung der Änderungsvorlage. Er hätte es für sinnvoller gehalten, diese schon einige Tage vor der Entscheidung einzubringen, um die Gelegenheit zu haben, sich in der Fraktion dazu abstimmen zu können.

 

Frau Münzberg erklärt, dass nicht jeder Bürger die Möglichkeit hat, anfallende Gartenabfälle mit einem geeigneten Transportmittel zum Wertstoffhof zu bringen. Bei den Verbrennungen werden mitunter auch Schädlinge und Pilzsporen vernichtet, welche bei der Verwandlung in Komposterde wieder in anderen Gärten verteilt werden würden. Sie möchte noch mit anmerken, dass die Gartenabfallfeuer auch eine gewisse Tradition mit sich bringen.

 

Die Änderungsvorlage 055/04/2020 wird zur Abstimmung gestellt.

 

Das Abstimmungsergebnis lautet:

 

Abstimmungsergebnis:    8 Ja-Stimmen      24 Nein-Stimmen    1 Enthaltungen

 

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Beschluss

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Änderung der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Wernigerode.    

 

 

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Abstimmungsergebnis:

29

Ja-Stimmen

-

Nein-Stimmen

4

Enthaltungen

 

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