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Bau- und Umweltausschuss:

7 Ja, einstimmig

 

Frau Gorr weist darauf hin, dass auch hier eine redaktionelle Änderung im Begründungstext vorgenommen werden muss.

 

Der geänderte Text lautet wie folgt:

 

„Die betroffene Öffentlichkeit wurde im Rahmen der Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zum ersten Bebauungsplanentwurf beteiligt und hatte in der Zeit vom 09.12.2019 bis einschließlich 17.01.2020 Gelegenheit zur Stellungnahme. Aus der Öffentlichkeit sind jedoch keine Stellungnahmen eingegangen.

Parallel zu der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in dem Zeitraum vom 02.12.2019 (Datum des Anschreibens) bis einschließlich 17.01.2020 die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu dem ersten Bebauungsplanentwurf.“

 

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Beschluss

Beschluss

  1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die zum Entwurf des o. g. Bebauungsplans abgegebenen Stellungnahmen – wie in Anlage 4 dargestellt – berücksichtigt/nicht berücksichtigt.
  2. Der 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 66 "Schmatzfelder Straße" i. d. F. vom 13.07.2020 wird mit beigefügter Begründung und der Schallimmissionsprognose i. d. F. vom 26.05.2020 gebilligt.
  3. Der 2. Entwurf wird mit Begründung i. d. F. vom 13.07.2020 und der Schallimmissionsprognose i. d. F. vom 26.05.2020 gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt (30-tägige Auslegung).
  4. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut Gelegenheit zur Stellungnahme zum Planentwurf gegeben.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

28

Ja-Stimmen

3

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

 

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