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Herr Meling erläutert kurz die Beschlussvorlage. Hauptgründe für die Zusammenlegung sieht er in der vereinfachten Bewirtschaftung durch die Mitarbeiter in Schierke und die in der Vergangenheit aufgetretenen Bewirtschaftungsprobleme mit der HSB.

 

Prof. Dr. Zimmermann fragt nach, ob der in der Entgeltordnung unter § 3 Pkt. 3 aufgeführte Betrag von 5,00 € pro Stunde gelte und wofür diese Bedarfsplätze gedacht sind.

 

Herrn Meling antwortet, dass dieser Betrag eine Tagegebühr darstellt. Wenn sich Kapazitätsengpässe bei den bekannten Parkplätzen im Winter einstellen, können weitere Flächen im städtischen Eigentum kurzfristig zur Verfügung gestellt werden.

 

Prof. Dr. Zimmermann möchte wissen, wie man gem. § 4 Pkt. 5 nachweisen soll, dass man nicht dauerhaft in dem Parkhaus gestanden hat.

 

Herr Meling erwidert, das Nutzer bei mehrtägiger Parkdauer angeben, das Ticket verloren zu haben, da die Kosten für den Verlust des Parktickets dann geringer wären. Mit diesem Passus wollte man dem Nutzer durch entsprechenden Nachweis die Möglichkeit geben, eine geringere Gebühr zu zahlen, wenn das nicht der Fall ist. Gleichwohl rechtfertigt der Aufwand für den zuständigen Bereitschaftsmitarbeiter das Entgelt von 50,00 Euro.

 

Herr Boks führt an, dass der Nachweis zur Entlastung durch den Nutzer erfolgen muss.

 

Herr Bergmann beantragt den Passus aus diesem Satz zu entfernen, da der Aufwand für die Stadt das Entgelt rechtfertigt. Auch Ausschussvorsitzender Müller kann sich dieser Meinung anschließen, da er das aus anderen Parkhäusern auch nicht so kennt.

 

Herr Borchert fragt nach, ob der Bereitschaftsmitarbeiter in solch einem Fall immer vor Ort sein muss oder ob die Möglichkeit besteht das Ticket per Telefon auszulösen.

 

Herr Meling antwortet, dass die Parkbereitschaft durch einen Anruf alarmiert wird und die Schranke öffnen kann, die Ausstellung eines neuen Parkscheins ist aber nicht möglich, weswegen der Mitarbeiter ins Parkhaus fahren müsste.

 

Herr Diesener findet das Entgelt von 50,00 € für den Verlust zu hoch, grundsätzlich kann dem Nutzer keine Böswilligkeit unterstellt werden.

 

Herr Wurzel beantragt aufgrund der unterschiedlichen Parkentgelte in der Kernstadt und in Schierke eine Vertagung und erneute Diskussion im Ordnungsausschuss. Gleichzeitig gibt er zu bedenken, dass das in § 9 aufgeführte Handynutzungsverbot in Schrankennähe nicht kontrollierbar ist.

 

Ausschussvorsitzender Müller lässt nachfolgend über folgende Änderungsanträge abstimmen:

 

1. in § 3 Pkt. 1.1 sollte die Tagesgebühr 10,00 Euro betragen.

 „einstimmig angenommen“

 

2. in § 4 Pkt. 5 soll nach „…50,00 €,“ der restliche Satz gestrichen werden.

 „mehrheitlich angenommen“ (1x Nein und 1 Enthaltung)

 

3. Die Vorlage soll vertagt werden.

„mehrheitlich abgelehnt“ (2x Ja und 1 Enthaltung)

 

Abschließend wurde der Beschluss Nr. 012/2020 mehrheitlich mit 7-Ja und 1 Enthaltung angenommen.

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

7

Ja-Stimmen

 

 

1

Enthaltung

 

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