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Der Oberbürgermeister informiert über eine getroffene Eilentscheidung gemäß § 65 (4) KVG LSA für eine außerplanmäßige Ausgabe in der Buchungsstelle 1.2.6.01/7004.7852000 (Produkt Brandschutz Löschwasserzisterne Schierke) in Höhe 120.500,00 €.

 

Begründung:

 

Im Bereich der Trinkwasserleitung im OT Schierke war der Durchfluss zu niedrig, insofern erfolgte die Ertüchtigung und Vergrößerung des Durchmessers für das notwendige Löschwasser durch den WAHB. Die Rechnungslegung erfolgte am 17.12.2019, Eingang bei der Stadtverwaltung am 19.12.2020.

 

1. Die notwendigen Mittel für die Löschwasserzisterne in Schierke hätten auf einer eigenen HH-Stelle geplant werden müssen (wie auch in den Vorjahren praktiziert), das wurde im Jahr 2019 versäumt, bzw. wurde fälschlicherweise davon ausgegangen, dass die Deckung aus der Position „Armeleuteberg“ erfolgt.

 

2. Die geplanten Mittel der Zisterne Armeleuteberg wurden im lfd. Jahr für zwei andere Maßnahmen durch eine ÜPL genutzt, da in 2020 für den Armeleuteberg keine weiteren Kosten zu erwarten waren. Eine ggf. in 2019 noch zu stellende Rechnung für die Schierker Zisterne wurde dabei nicht geprüft, da man in den Vorjahren dafür die Buchungsstelle Löschwasserzisterne Schierke im Haushalt hatte.

 

Im Brandschutz 1.2.6.01 war im Jahr 2019 ein Ansatz i. H. v. 100 T€ für die Trinkwasser-Zisterne Armeleuteberg geplant, wovon 12.714,73 € verausgabt worden sind. Weiterhin wurden 14,5 T€ als Deckung für den Krötentunnel Langer Stieg und 29,5 T€ für das Dach der Schierker Feuerstein Arena jeweils im Rahmen einer ÜPL genutzt.

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Beschluss
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