Der Ausschuss für Jugend, Senioren und Soziales hat dem Stadtrat die Beschlussfassung in Form der 1. Änderung, einschließlich der Anlage 1 Variante 1, mit 5 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung empfohlen. Die Varianten 2 - 4 wurden jeweils mit 9 Nein-Stimmen abgelehnt.
Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss hat dem Stadtrat die Beschlussfassung mit 5 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen empfohlen.
Herr Dorff sagt, dass das Defizit auch unter Einrechnung der Zuweisungen des Landes gestiegen ist. Es gab eine Anfrage von Herrn Schatz (Eingang 25.11.2019), die in Kürze beantwortet wird. Vom Gesetzgeber ist der Landkreis zur Leistung verpflichtet. Er führt die Verhandlungen mit den freien Trägern und erkennt die Verwaltungskostenpauschale mit rund 13% an. Diese Schätzung müssen wir hinnehmen. Die kalkulatorische Berechnung beinhaltet Sachkosten und Personalkosten. Die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) empfiehlt, 20% der Büroarbeitsplätze und 15% der Nichtbüroarbeitsplätze einzubeziehen. 2018 ist das Bezugsjahr bei der Berechnung der Personalkosten. Die von den Tarifparteien verhandelten und 2020 zu erwartenden Lohnsteigerungen sind in die Berechnung der Personalkosten eingeflossen.
Frau Seidemann führt weiter aus, dass nicht alle enthaltenen Kosten im Einzelnen darstellbar sind, deshalb die prozentuale Schätzung. Sie bietet den Stadträten noch vor der Sitzung des Stadtrates Termine für Informationsgespräche an.
Herr Uebner fragt, warum die Mietposition bei den kalkulatorischen Kosten derart gestiegen ist. Das sind die Mietkosten für die Kita Reddeber an die Stadtwerke GmbH, antwortet Herr Dorff.
Herr Schatz möchte wissen, ob die Verwaltung sämtliche Dienstleistungen (Beratung, Vertragsabschlüsse, Vereinnahmung der Kostenbeiträge usw.) für die freien Träger ausführt. Das bejaht Herr Dorff. Die Schätzung der Verwaltungskostenpauschale (13%) durch den Landkreis, verglichen mit den Hinweisen der KGSt, ist als angemessen anzusehen. Diese kalkulatorische Größe wird nicht als Haushaltsposition dargestellt. Derzeit liegt die Kostendeckung der Stadt bei 29% und nicht bei 36%. Wenn wir an den 36% festhalten wollen, dann ist die Beitragserhöhung für die Eltern zwangläufig durchzuführen.
Herr Schatz sagt, die Verwaltungskostenpauschale beträgt 1.276 Mio. €, abzüglich ca. 500 T € für sächliche Kosten verbliebe ein Betrag, der in etwa 20 Vollzeitstellen entspräche, welche in der Verwaltungskostenpauschale als „Overhead“ eingerechnet sind. Das ist für ihn nicht nachvollziehbar.
Die Frage von Herrn Müller, ob Kosten aus dem Immobilienmanagement beinhaltet sind, verneint Herr Dorff. Diese sind nicht Teil der kalkulatorischen Kosten und werden gesondert ausgewiesen.
Herr Gaffert hält noch einmal fest, der Gesetzgeber hat den Landkreis als leistungsverpflichtet bestimmt und auch der Landkreis verursacht Kosten. Diese Kosten haben alle beteiligten Kommunen mitzutragen, unter anderem über die Kreisumlage. Die freien Träger mussten vor der Gesetzesumstellung bis vor 6 Jahren 5% des Defizits tragen. Ein Interesse zur Kostenreduzierung ist nun kaum mehr vorhanden. Zusätzlich erbringt die Stadt Dienstleistungen für die freien Träger und trägt vollständig die nichtgedeckten Kosten.
Vorgenanntes, so Herr Dorff, ist bei der Entscheidung, welche Variante der Anlage 1 der Satzung angefügt werden soll, zu bedenken. Die Stadt trägt jetzt vielfache Mio. € zusätzlich, die wir vor Jahren nicht zu tragen hatten.
Herr Müller bittet die Verwaltung, bis zur Stadtratssitzung die Erläuterung der Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 1.276 Mio. € vorzunehmen.
Herr Dorff sichert zu, dass die Antwort der Anfrage von Herrn Schatz bis spätestens zur Stadtratssitzung vorliegen wird.