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Frau Wetzel hat folgende Rückfragen speziell auch zu den betroffenen Stellen am Winterberg und in Schierke.

 

1. Entstehen die zusätzlichen Kosten durch den Abtransport oder auch durch den Holzeinschlag?

2. Betrifft die Schadholzentfernung speziell Waldwege, um das Gefährdungspotential zu reduzieren oder auch ganze Waldflächen?

3. Sind auch Waldschutzmaßnahmen, wie z. B. Aufforstungen am Kleinen Winterberg damit verbunden?

 

Herr Fischer antwortet, dass es sich beim Gebiet rings um den Winterberg um keine prophylaktische Fällung handelt. Es ist eine Umsetzung der Maßgabe des Landeswaldgesetzes. Die Verwaltung hat die Verpflichtung, sofern sich dort schadhaftes Holz befindet, dieses zu entfernen. Es sind auch strukturelle Fällungen von Bäumen denkbar, die eine Schädigung haben. Es handelt sich nicht um eine Vorwegnahme von Planungen, die den Winterberg betreffen. Natürlich sind auch Aufforstungen mit inbegriffen. Da unser Wald sehr fichtenlastig ist, wird die Aufforstung in Richtung einer Mischwaldpopulation entsprechend ansteigen.

 

Folgende Beschlussempfehlungen wurden abgegeben:

 

Ordnungsausschuss 7 Ja-Stimmen, einstimmig,

Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss 8 Ja-Stimmen, einstimmig

Hauptausschuss 9 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung

 

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Beschluss

Beschluss

Der Stadtrat beschließt eine überplanmäßige Aufwendung in der Buchungsstelle 5.5.5.01 5221000 (Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens) in Höhe von 70.000 €. 

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Abstimmungsergebnis:

30

Ja-Stimmen

3

Enthaltungen

 

 

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