Hauptmenü
Inhalt
Reduzieren

Herr Härtel fragte:

a) Wieso wurde keine Einkommensstaffelung eingeplant?

b) Ob die zwei Frühhortstunden gesetzeskonform seien?

c) Warum die Kosten für die elfte Betreuungsstunde so hoch seien?

 

Herr Dorff antwortet folgendermaßen:

 

a) Diese Reglung könne bei einer späteren Satzungsänderung diskutiert werden, wenn es um eine Beitragsneukalkulation geht. Es sollte seiner Meinung nach aber beachtet werden, dass ggf. nicht die einkommensschwächsten Eltern, sondern der Landkreis entlastet würde, der in diesen Fällen die Elternbeiträge übernimmt. In jedem Fall würde die Prüfung von Elterneinkommen einen erheblichen zusätzlichen bürokratischen Aufwand bedeuten, wofür eine zusätzliche Stelle in der Verwaltung nötig wäre. Auch die Eltern müssten sich dieser Bürokratie zusätzlich stellen.

Außerdem sieht der Gesetzgeber eine solche Staffelung nur als Option vor. Die meisten Kommunen haben aus diesen Gründen auf die einkommensabhängige Elternbeitragsstaffelung verzichtet.

 

b) Die Fachaufsicht habe keine rechtlichen Bedenken. Frau Kirsche ergänzt, dass diese Reglung nur sehr wenige Personensorgeberechtige für ihre Kinder in Anspruch nehmen.

 

Stichtag 01.05.2019:

Nutzer insgesamt: 712 / derzeit 778

Nutzung des Frühhortes: 13 / derzeit 12

 

c) Die Möglichkeit, Kinder länger als zehn Stunden am Tag zu betreuen, wird eher selten in Anspruch genommen (siehe Übersicht). Insofern müsste Personal für wenige Kinder vorgehalten werden.

Frau Wetzel fügt hinzu, dass aus pädagogischer Sicht eine so lange Betreuung von Kindern außerhalb ihres Elternhauses i.d.R. nicht erstrebenswert sei.

 

Stichtag 01.05.2019 / 9 Stunden:

städtische Trägerschaft: 239

freie Trägerschaft: 18

Kostenübernahme durch den Landkreis (insg.): 12

 

Stichtag 01.05.2019 / 10 Stunden:

städtische Trägerschaft: 168

freie Trägerschaft: 113

Kostenübernahme durch den Landkreis (insg.): 22

 

Stichtag 01.08.2019 / 9 Stunden:

städtische Trägerschaft: 202

freie Trägerschaft: 13

Kostenübernahme durch den

Landkreis (insg.): unbekannt (derzeit: 1)

 

Stichtag 01.08.2019 / 10 Stunden:

städtische Trägerschaft: 135

freie Trägerschaft: 78

Kostenübernahme durch den

Landkreis (insg.): unbekannt

 

 

Die geänderte Satzung wird zur Zustimmung empfohlen (6/1/0).

Reduzieren
Beschluss

Beschluss           033/2019

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

6

Ja-Stimmen

1

Nein-Stimme

 

 

 

nach oben