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Beratungsfolge

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ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Stadtrat beschließt die Satzung über das Erheben von Kostenbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen in der Stadt Wernigerode.

(Kostenbeitragssatzung)

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine                           

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Begründung:

 

Das Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalts vom 05.03.2003 (KiFöG LSA), in der Änderung vom 23.11.2018 beinhaltet Regelungen, die ab dem 01.01.2019 und 01.08.2019 in Kraft treten. Mit dieser neuen Satzung erfolgt die Anpassung an das KiFöG LSA.

 

Berücksichtigung finden nunmehr für alle Altersbereiche die Betreuung bis zu 6 Stunden und der Ganztagsanspruch bis zu 8 Stunden.

 

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister                           

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