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Herr Winkelmann merkte an, dass die Vorlage zur Aufhebung der  Weihnachtsmarktsatzung im Ordnungsausschuss abgelehnt wurde (1 Ja-Stimme, 5 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen). Herr Hulzer informierte, dass eine Ausschreibung der Stadt für die Vergabe nötig ist und dass in dieser die Gestaltungskriterien für die Händler festgeschrieben werden. Werbung und Wetter sind die 2 entscheidenden Faktoren für den Erfolg des Weihnachtsmarktes, welche nur zum Teil beeinflussbar sind. Herr Hulzer erklärte weiterhin, dass der Wernigeröder Weihnachtsmarkt im landesweiten Vergleich einer der wenigen sei, der Verluste einfahren würde. Dies könnte durch eine wirtschaftlichere Betreibung durch die WTG geändert werden. Zudem bestünde nicht die Gefahr, dass auftretende Verluste vom Finanzamt mit Kapitalertragssteuer (verdeckte Gewinnausschüttung) belegt werden würden. Die Einsparungen lägen bei voraussichtlich 12.000 Euro.

Herr Friedrich erläuterte, dass eine formale Satzung der Änderung notwendig sei. Herr Müller verwies anschließend auf das Rathausfest sowie das Schokoladenfest, bei denen die WTG bewiesen hat, diese gut durchführen zu können. Synergieeffekte könnten im Marketing, z.B. beim lebendigen Adventskalender erzielt werden. Nicht zu vernachlässigen sei auch die Konkurrenz der Quedlinburger und Goslarer Weihnachtsmärkte. Auch eine Händlergewinnung für den Markt gestalte sich für die WTG einfacher, da sie an keine Satzung gebunden ist. Weiterhin sei die Stadt in der Ausführung ihres Haushaltes nicht so flexibel wie die WTG.

Herr Schatz und Herr Winkelmann hinterfragten die angegebenen geplanten Personalkosten, worauf Herr Hulzer erklärte, dass diese noch nicht abzuschätzen seien.

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

7

Nein-Stimmen

 

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