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Herr Dorff erläutert den Beschlussvorschlag und bittet um die Verweisung in die zuständigen Ausschüsse. Er sagt, dass das Gesamtprojekt ca. 8,8 Mio. € kosten und durch ein Programm des Landes großzügig gefördert wird. Die aufzubringenden Eigenmittel werden hauptsächlich durch die Stadt und dem Landkreis kofinanziert werden. Die benötigten finanziellen Mittel sind seitens der Stadt in der mittelfristigen Finanzplanung enthalten, wobei die Finanzierung über die mittelfristige Planung hinausgehen wird und der Stadt damit noch weitere Kosten entstehen werden.

 

Frau Wetzel fragt, ob die 100.000 € zusätzlich sind oder ob diese Mittel bereits in der „Übersicht der freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben der Stadt Wernigerode im Haushaltsplanentwurf 2019 Vergleich zu 2018“ im Punkt 2 ausgewiesen sind.

 

Herr Dorff antwortet, dass die in der Vorlage 012/2019 beantragten Mittel zusätzlich sind. Die Stiftung Schloss kann das 8,8 Mio.-Projekt finanziell nicht allein bewältigen. Neben Eigenmitteln von Stadt und Landkreis, den Städtebaufördermitteln, die wir als beantragende Stadt an die Stiftung weiterleiten, werden weitere Unterstützer gesucht, wie z. B. die Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt.

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

29

Ja-Stimmen, einstimmig

Verweisung angenommen.

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