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Der Aufsichtsrat der Park und Garten GmbH tagte am 30.10.2018. Dort wurde einer Tarifanpassung in 3 Stufen, d. h. in den nächsten 3 Jahren befürwortet. Eine abschließende Vorstellung des Konzeptes zur Tarifanpassung erfolgt in der letzten Aufsichtsratssitzung des Jahres im Dezember 2018.

 

Im Namen der CDU/H&G-Fraktion bittet Herr Richter um nochmalige Verweisung des Beschlussvorschlages.

 

Frau Wetzel erklärt, dass auch die CDU/H&G- Fraktion einen Vertreter im Aufsichtsrat der Park und Garten GmbH besitzt und dieser die Information in die Fraktion hätte weitergeben können. Deshalb spricht Frau Wetzel gegen den Verweisungsantrag.

 

Auch Herr Müller lehnt im Namen der SPD-Fraktion den Verweisungsantrag ab.

 

Herr Weber verweist auf den von Herrn Linde am 27.09.2018 gestellten Verweisungsantrag. Auch dort hatte die Fraktion bereits um einen längeren Beratungszeitraum gebeten. Herr Weber unterstützt den Antrag von Herrn Richter.

 

Herr Siegel legt dar, dass der Stadtrat mit dem Auftrag an den Oberbürgermeister, die Mitarbeiter der Park und Garten GmbH tarifgerecht zu entlohnen, nur mittelbar beteiligt ist. Somit macht eine Vertagung keinen Sinn.

 

Abstimmung des Vertagungsantrag:

12 Ja-, 19 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung (abgelehnt)

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Beschluss

Beschluss

Der Stadtrat beschließt:

 

1.Der Oberbürgermeister wird als Vertreter des Gesellschafters beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Beschäftigten der Park und Garten GmbH Wernigerode zu den Tarifen des TVöD entlohnt werden, und die dafür notwendigen Mittel über den Betriebskostenzuschuss im Haushalt der Stadt bereitgestellt werden.

 

2.Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat zur Einführung der Tarifbindung zeitnah einen Umsetzungsvorschlag zu unterbreiten.

 

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Abstimmungsergebnis:

19

Ja-Stimmen

13

Enthaltungen

 

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