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Beratungsfolge

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ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Stadtrat beschließt:

 

1.Der Oberbürgermeister wird als Vertreter des Gesellschafters beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Beschäftigten der Park und Garten GmbH Wernigerode zu den Tarifen des TVöD entlohnt werden, und die dafür notwendigen Mittel über den Betriebskostenzuschuss im Haushalt der Stadt bereitgestellt werden.

 

2.Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat zur Einführung der Tarifbindung zeitnah einen Umsetzungsvorschlag zu unterbreiten.    

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Finanzielle Auswirkungen:

Gesamtkosten der Maßnahme:

ca. 130.000,00 € in Buchungsstelle 5.5.1.02. 53 15 000

    

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Begründung:

 

Die Park und Garten GmbH Wernigerode ist ein Unternehmen, dass sich zu 100 Prozent im Besitz der Kommune befindet. Daher sollten die Beschäftigten des Unternehmens den übrigen Beschäftigten der Verwaltung gleichgestellt und nach dem maßgeblichen Tarifwerk des TVöD entlohnt werden.

 

 

 

gez. Thomas Schatz

Fraktionsvorsitzender

 

   

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