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Herr Schatz führte in die Vorlage ein und erläuterte, dass die Beschäftigten der Park und Garten GmbH den übrigen Beschäftigten gleich gestellt und damit ebenfalls nach TVöD entlohnt werden sollen. Dabei soll eine zweistufige Anpassung bis zum Jahr 2020 erfolgen, wodurch die in der Beschlussvorlage genannten 130.000 € noch nicht in 2019, sondern erst in 2020 vollständig wirken.

 

Herr Hamecher erläuterte, dass der Aufsichtsrat zu dem Thema im Oktober tagt, die Mehrkosten aber bereits im Haushaltsplanentwurf eingearbeitet sind.

Herr Jörn fragte, warum die Anpassung zweistufig erfolgen soll, die Anpassung könnte auch gleichvollständig in 2019 erfolgen. Herr Schatz unterstützte diese Aussage und hält die Anpassung unabhängig von der Haushaltslage für wesentlich.

 

Herr Wurzel stellte dar, dass der Zuschuss für den Bürgerpark mit 440.000 € bereits jetzt recht hoch ist und das man in Hinblick auf Konsolidierungsmaßnahmen die freiwilligen Aufgaben überprüfen muss.

Herr Hulzer forderte, dass die Park und Garten GmbH die Verbesserung der Lohnstruktur auch aus eigener Kraft mittragen sollte. Eventuell könnten die Eintrittsgelder angepasst werden.

 

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

7

Ja-Stimmen

 

 

2

Enthaltungen

 

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