Herr Meling führt in die Beschlussvorlage ein. Die Friedhofsgebühren sind aufgrund einer Kostenkalkulation zu erheben. Diese Kostenkalkulation wird jährlich durch Frau Drube vom Friedhof und Frau Kuring aus der Kämmerei erarbeitet. Weiterhin muss eine Prognose der Kostenentwicklung über die nächsten 3 Jahre abgegeben werden. Er informiert weiterhin, dass die Kostendeckung eine Muss-Vorschrift nach dem Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) ist. 2017 lag der Kostendeckungsgrad bei 55,51 %. Eine komplette Kostendeckung von 100 % wird jedoch auch in den nächsten 3 Jahren nicht erreicht werden können. Die Kalkulation orientiert sich nach seiner Aussage an den Schätzungen der Personalkosten sowie auf den Erfahrungswerten der Bestattungszahlen. Daraus wird auch die Prognose für die nächsten 3 Jahre erstellt.
Herr Meling erläutert die vorgelegte Tabelle zu den Kosten. Unter Umständen spiegeln sich z.B. die Investitionen auch in den Gebühren wider. Die Dienstleistungen des Friedhofes wurde ebenfalls marktüblich angepasst.
Bei den Änderungen der Kosten für die Gemeinschaftsgrabstätten ist zu berücksichtigen, dass die Gebühren für die komplette Ruhezeit von 20 Jahren erhoben werden. Zu den größeren Veränderungen bei den Preisen gibt er ebenfalls Hinweise.
Weiterhin verdeutlicht Herr Meling, dass die vorliegenden Zahlen den Kalkulationszeitraum von 2019 bis 2021 umfassen; danach wird eine erneute Diskussion notwendig werden.
Herr Winkelmann weist auch hier nochmal darauf hin, dass im letzten Wirtschafts- und Liegenschaftsausschuss Hinweise von Steinmetzmeister Frieseke im Namen der Steinmetze aus Wernigerode und Umgebung zu den Dienstleistungen gegeben wurden.
Herr Wurzel fragt nach, wie hoch der Anteil der Stadt bzw. der Kirche an den Gebühren jeweils ist.
Frau Drube und auch Herr Schmidt informieren dazu, dass sich die Verteilung die Waage hält und jeweils ca. 50 % auf Kirche und Stadt entfallen.
Laut Herrn Siegel kann man den städtischen und den kirchlichen Anteil nicht wirklich miteinander vergleichen, da teilweise andere Liegezeiten und andere Kalkulationen vorliegen. Er appelliert daran, keine Konkurrenzsituation zwischen Stadt und Kirche zu schaffen.
Nach seiner Einschätzung der vorliegenden Kalkulation sind die Sparpotenziale ausgereizt und er findet die angestrebten Kostenänderungen konsequent und in Ordnung. Jedoch vermisst er, dass jede Position verändert wird. Dies ist leider nicht der Fall. Seiner Meinung nach haben alle Kostenpositionen etwas mit Personal- und Sachkosten zu tun, so dass alle Kostenpositionen nach einem gewissen „Gießkannenprinzip“ erhöht werden sollten. Für ihn ist weiterhin nicht klar erkennbar, welche Position wie stark erhöht wurde.
Hierzu erklären sowohl Herr Meling und auch Frau Kuring, dass die aktuelle Tarifentwicklung auf die aktuellen Personalkosten draufgerechnet wurden. Die Kalkulation erfolgt auf Grundlage einer Äquivalenzziffernkalkulation. Die zukünftige Erhöhung der Personalkosten kann nicht genau festgelegt werden. Weiterhin wurde festgestellt, dass sich die Nachfrage nach den verschiedenen Bestattungsformen verändert hat. Auch dies floss in die Kostenkalkulation mit ein.
Frau Wetzel sieht es ähnlich wie Herr Siegel und kann sich seinen Ausführungen anschließen. Auch für sie ist die unterschiedliche Erhöhung bei den einzelnen Bestattungsformen nicht sozial nachvollziehbar und nicht gerecht. Des Weiteren ist sie persönlich der Meinung, die Erdbestattungen von Kindern auf dem ursprünglichen Betrag zu belassen und bittet daher darum, eine Erhöhung bei dieser Position zu überdenken.
Sie findet es auch gerechter, alle Grabstellen um ca. 10 bis 15 % zu erhöhen.
Frau Drube fügt hinzu, dass Wernigerode mit den Gebühren für die UGG-R (Bestattung anonyme Rasenfläche) unter dem Preisniveau in der Umgebung liegt. Daher wird diese Bestattungsform stark nachgefragt. Um einem „Bestattungstourismus“, wie er teilweise beobachtet werden kann, vorzubeugen, wurden die Gebühren hierfür erhöht.
Herr Schönfelder merkt an, dass die Kommunalaufsicht die Gegebenheiten in Wernigerode nicht kennt. Dadurch kann eine Kostendeckung von 100 % nicht vorausgesetzt werden. Der Zentralfriedhof ist seiner Ansicht nach aufgrund dieser besonderen Lage in der Unterhaltung sehr teuer. Wenn man die Gebühren für die Bestattungen mit anderen Städten vergleicht, lässt sich feststellen, dass Wernigerode mit die höchsten Gebühren in ganz Sachsen-Anhalt hat. Auch für ihn ist insgesamt bei der Gebührenkalkulation keine Gerechtigkeit erkennbar.
Den Friedhof in Wernigerode kann man laut Herrn Siegel nicht in Struktur und Gebührenhöhe so einfach mit anderen Städten vergleichen, da hier z.B. eine ganz andere Topografie vorhanden ist. Es ist weiterhin zu erkennen, dass die Einkommenssteuer in Wernigerode steigt. Daher sind in allen Gebührenbereichen Angleichungen sinnvoll. Er gibt jedoch auch zu bedenken, dass Gerechtigkeit nicht die Gleichbehandlung aller bedeutet. Es sollte nicht das Ziel sein, alle Gebührentarife möglichst billig zu machen.
Herr Meling ruft den Anwesenden nochmal ins Gedächtnis, dass die Gebühr für eine Ruhezeit von 20 Jahren erhoben wird. Die Gebühr ist dann aufs Jahr gerechnet relativ gering. Die Pflege der Grabstätte erfolgt trotzdem in gewohnter Weise.
Frau Wetzel verdeutlicht nochmals, dass für sie nicht nachvollziehbar ist, warum manche Gebühren sehr stark und manche kaum erhöht wurde. Die Pflege der Grabstätten erfolgt mit Sicherheit bei allen Bestattungsformen mit der gleichen Sorgfalt.
Frau Kuring informiert, dass bei den Gesamtkosten schon 10 % als nicht umlegbare Kosten der Rahmenanlage rausgenommen wurden. Weitere 25 % verbleiben bei der Stadt. Es wurden daher nicht alle Kosten auf die Bürger umgelegt.
Laut Herrn Friedrich liegt die Pauschalisierung der Gebührenerhöhungen natürlich nahe. Die bisherige Handlungsweise der Kostenrechnung sollte jedoch beibehalten werden. Die Kostenrechnung wurde bisher immer sehr akribisch entsprechend des Aufwandes und der Fallzahlen durchgeführt.
Auch Herr Schmidt verdeutlicht nochmals, dass es sich bei der Gebührenkalkulation um ein flexibles Geflecht handelt und die Stadt Wernigerode mit der Gebührensatzung auch am freien Markt bestehen sollte.
Der Ausschussvorsitzende schließt hiermit die Diskussion. Sollten noch weitere Fragen bestehen, sind diese in den Fraktion nochmals zu besprechen.
Frau Wetzel weist jedoch nochmal darauf hin, dass die offenen Fragen nicht um die Kostenerhöhung an sich geht, sondern wie diese Erhöhung teilweise erfolgen soll.
Der Ausschussvorsitzende stellt die Beschlussvorlage nun zur Abstimmung.