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Herr Meling als Amtsleiter des Stadtbetriebsamtes führt in die Beschlussvorlage zur Friedhofssatzung ein und informiert, dass die Beschlussvorlagen 074/ 2018 und 075/ 2018 eng zusammenhängen.

Er erläutert, dass den Stadträten mit der Beschlussvorlage die Änderungsvorschläge zur Friedhofssatzung vorgelegt wurden. Es handelt sich meist um redaktionelle Änderungen und Ergänzungen (z.B. bei neuen Gemeinschaftsgrabstätten).

Der Bedarf der Bestattungsformen wurde ermittelt und mit den Änderungen darauf reagiert. In der Synopse wurden Streichungen in Rot und Ergänzungen in Grün dargestellt.

 

Herr Schmidt ergänzt, dass es sich bei der Friedhofssatzung um eine gestandene Satzung handelt. Die nun vorgelegten Änderungen wurden an die Gegebenheiten und Erfahrungen der letzten Jahre angepasst. Auch den Anregungen aus den Ortschaftsräten wurde zum Teil mit den Änderungen Rechnung getragen. Bei der Erstellung der geänderten Satzung wurde auch eine angenehme Gestaltung für die Bürger berücksichtigt.

 

Herr Winkelmann informiert, dass im letzten Wirtschafts- und Liegenschaftsausschuss auch Steinmetzmeister Frieseke anwesend war, der u.a. Hinweise auf die Preisgestaltung in der Friedhofsgebührensatzung gegeben hat.

 

Herr Siegel merkt an, dass sich in seiner Version im § 3 auf beiden Seiten gleichlautende Texte befinden. Er fragt nach dem Grund hierfür.

Herr Meling erläutert, dass die rot gekennzeichneten Passagen im § 3 gestrichen werden sollen.

Leider hat Herr Siegel keine farbige Version der Synopse per Post erhalten. Dadurch wird dieses Missverständnis entstanden sein. Die sonstigen Änderungen erscheinen ihm jedoch marginal.

 

Frau Wetzel regt in diesem Zusammenhang an, ob nicht nochmal eine Diskussion zu einem neuen Standort für einen städtischen Friedhof sinnvoll erscheint.

Herr Friedrich führt hierzu aus, dass es bereits in den 1990er Jahren Pläne für die Anlage eines neuen Friedhofes gab. Diese Neuanlage ist als Möglichkeit im Flächennutzungsplan von damals ausgewiesen.

 

Herr Voigtländer verlässt die Sitzung um 18:16 Uhr.

 

Herr Friedrich führt weiter aus, dass die Möglichkeit der Neuanlage eines Friedhofes in der damaligen Diskussion verworfen wurde. Dafür gab es zahlreiche Gründe. Unter anderem muss dabei beachtet werden, dass in einem Zeitraum von 30 bis 40 Jahren zwei Friedhöfe zu bewirtschaften sind. Bei der derzeitigen finanziellen Situation ist dies auch nicht realisierbar. Des Weiteren steht der städtische Zentralfriedhof unter Denkmalschutz. Aus seiner Sicht spreche heute die gleichen Gründe wie damals gegen die Neuanlage eines Friedhofes an anderer Stelle. Die damals angedachte Fläche ist in dem aktuellen Flächennutzungsplan auch nicht mehr dementsprechend ausgewiesen.

Herr Schmidt ergänzt, dass die Stadt den derzeitigen Zentralfriedhof aufgrund des Denkmalschutzes für alle Zeit erhalten muss. Weiterhin gilt es verschiedene Rechtsvorschriften (wie z.B. EU-Recht) einzuhalten.

 

Frau Drube vom städtischen Friedhof erläutert zur Satzungsänderung ergänzend, dass bestimmte Teile des Friedhofes besser belegt werden als andere. Es sind mittlerweile neue Gemeinschaftsanlagen hinzugekommen, es gibt drei große Kriegsgräberanlagen und zahlreiche Ehrengräber. Dies gilt es zu berücksichtigen. Insgesamt sollten sich die Kosten insgesamt im Rahmen halten.

 

Nach Abschluss der Diskussion stellt der Ausschussvorsitzende die Beschlussvorlage zur Abstimmung.

 

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

7

Ja-Stimmen

 

 

 

 

 

Der Ordnungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Beschlussvorlage einstimmig zur Beschlussfassung.

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