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Herr Schmidt erläutert, dass eine Änderung der Satzung auch mit einer Änderung der Gebühren verbunden ist. Ziel ist, die Entwicklung der Bestattungskultur, die städtischen Gegebenheiten und die Kostendeckung zu berücksichtigen. Die Entwicklung geht weiter, weg von Einzelgräbern zu Urnen und Urnengemeinschaftsanlagen bis zu Bestattungen mit anonymen Urnenbeisetzungen. Die Entwicklung in Nachbarländern Deutschlands, die eine Beisetzung auf einem dafür vorgeschrieben Grundstück verlangen, sind dort nicht mehr verlangt, d. h. die Hinterbliebenen bestimmen selbst, was mit der Asche der Verstorbenen geschieht. Der andere Aspekt ist der hohe Arbeitsaufwand für einen Bergfriedhof wie in Hasserode zu berücksichtigen. Andererseits wollen, bzw. können die Hinterbliebenen nur eine bestimmte Summe für die Beisetzung ausgeben.

 

Herr Schatz und Herr Jörn verwiesen auf ein bereits gefertigtes Projekt für einen neuen Friedhof in besserer topografischer Lage von Wernigerode. Darüber wurde nicht diskutiert.

 

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

6

Ja-Stimmen

3

Enthaltungen

 

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