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Frau Gorr begrüßt Frau Münzberg zu diesem Tagesordnungspunkt. Frau Münzberg erläutert, dass die bisher gültige Gefahrenabwehrverordnung bereits 10 Jahre alt war und angepasst werden musste. Im Laufe der Jahre haben sich viele Aspekte ergeben, die eine Modernisierung erforderlich machten. In der neuen Gefahrenabwehrverordnung wurden folgende neue Aspekte aufgenommen. Berücksichtigt wurden die sogenannten Brauchtumsfeuer. Mit der Aufnahme dieser, ist erstmals geregelt, bis wann ein Brauchtumsfeuer angemeldet sein muss. Bisher kamen sehr viele spontane Anmeldungen. Da weitere Arbeitsschritte nach der Anmeldung notwendig sind, ist es für die Verwaltung wichtig einen Vorlauf zu haben.

 

Ein zweiter wichtiger Punkt, der aufgenommen worden ist, sind Veranstaltungen. Diese werden für die Verwaltung immer arbeitsaufwendiger und bedürfen einer längeren Bearbeitungsfrist.

Weiterhin ist das Salutschießen eingebracht worden. Frau Münzberg führt aus, dass man so die Gelegenheit hat, rechtzeitig mit dem Antragsteller ins Gespräch zu kommen. Bereits in der Bearbeitungsphase dieser neuen Gefahrenabwehrverordnung wurde eng mit dem Landkreis, der Polizei und dem Hauptamtsleiter zusammengearbeitet.

 

Herr Festerling fragt, wie es sich verhält, wenn diverse Sachen in einer Tonne verbrannt werden. Frau Münzberg antwortet, dass dies gleichzusetzen ist mit einer Feuerschale. Sollte es zu sehr qualmen, so muss das Feuer gelöscht werden.

 

Herr Kammler macht darauf aufmerksam, dass es in Wernigerode eine Person gibt, die zu nächtlicher Uhrzeit herumböllert.

Frau Münzberg erklärt, dass dies dem Ordnungsamt bekannt ist. Leider konnte bisher kein Täter ermittelt werden. Die Achtsamkeit der Bevölkerung könnte helfen, dies aufzuklären.

 

Abstimmungsergebnis:8 Ja-Stimmen 

 

18:35 Uhr Herr Wiecker verlässt die Sitzung. Es sind noch 7 stimmberechtigte Stadträte anwesend.

 

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

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