Hauptmenü
Inhalt
Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

 

Der Stadtrat beschließt die Verordnung über die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch die Nutzung von Straßen, Grünanlagen, Einrichtungen und Gewässern, Verkehrsbehinderungen und – gefährdungen, offenen Feuer im Freien, das Abbrennen von Pyrotechnik, Böller- und Salutschießen, ruhestörenden Lärm, öffentliche Musikveranstaltungen, den Umgang mit Tieren, das Betreten von Eisflächen sowie mangelhafte Hausnummerierung in der Stadt Wernigerode

(Gefahrenabwehrverordnung).

                        

Reduzieren

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

                         

Reduzieren

Begründung:

 

Aus Gründen der Effizienz und Übersichtlichkeit wurden die bisherigen drei Teilgebiete der Gefahrenabwehrverordnung (Tierhaltung, Hausnummerierung und Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf Straßen, Wegen und Plätzen) nun in einer gesamten Verordnung zusammengefasst.

 

Die Neufassung der Gefahrenabwehrverordnung wurde an die aktuellen Gegebenheiten angepasst (z. B. Erfassung von Pedelecs und Ähnlichem). Weiterhin wurde der Punkt Veranstaltungen neu aufgenommen, da dieser Themenbereich immer weiter an Bedeutung gewinnt. Ebenfalls neu aufgenommen wurden die Themenbereiche offene Feuer im Freien, Pyrotechnik und Böllerschüsse, um die Verfahrensabläufe zu optimieren (fristgerechte Antragstellung, Einholung von Stellungnahmen u. Ä.).

Die künftig geltende Gefahrenabwehrverordnung ermöglicht der Sicherheitsbehörde, Verstöße gegen Rechtsnormen zu ahnden und wird perspektivisch zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Wernigerode und ihrer Ortsteile beitragen.

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister                

nach oben