Hauptmenü
Inhalt
Reduzieren

Herr Rudo erläutert den Beschlussvorschlag. Es gibt keine Worteldungen.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat am 20.06.2017 mit 5 Ja-Stimmen, einstimmig dem Stadtrat die Beschlussfassung empfohlen.

Reduzieren
Beschluss

Beschluss

  1. Ziel des Bebauungsplanes ist die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes nach § 4 BauNVO. Der Bebauungsplan Nr. 55 „Heinrich-Heine-Straße Nord-Westwird nach § 2 Abs. 1 BauGB als Satzung aufgestellt.

 

  1. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit integrierter örtlicher Bauvorschrift i. d. F. vom 20.05.2017, einschließlich der Begründung und dem Ausblick auf den Umweltberichtes i. d. F. vom 27.04.2017, wird gebilligt.

 

  1. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (einmonatige Auslegung) durchgeführt.

 

  1. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zum Planentwurf gegeben. Weiterhin werden im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB Äußerungen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange entgegengenommen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

25

Ja-Stimmen

 

nach oben