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Herr Diesener informiert zur Beschlussvorlage. Ziel der Satzungsüberarbeitung ist eine praktikable Satzung, die auch gehändelt werden kann. Die Qualität der Vorschläge ließ ein wenig zu wünschen übrig.

 

Herr Siegel findet die Änderungsvorschläge nicht pragmatisch. Z. B. das vorgeschlagene langjährige Engagement im § 1 der Satzung. Damit wären sehr gute Umweltaktionen von Kindern, Jugendlichen und Einzelpersonen im Bereich der Umweltbildung und Umwelterziehung von einer Verleihung praktisch ausgeschlossen. Der Verleihung des Preises alle 2 Jahre, der Streichung der Einreichungsfrist und der Voraussetzung von mindestens 3 Bewerbern kann er ebenfalls nicht zustimmen. Seine Fraktion wird die Satzung ablehnen.

 

Herr Eichler stimmt Herrn Siegel zu und bewertet den vorliegenden Satzungsentwurf als unpraktikabel, realitätsfern und als „Bärendienst“ gegenüber dem Umwelt- und Naturschutzengagement der Wernigeröder Bevölkerung.

Praxisbeispiel: Ein sehr guter Vorschlag wird unterbreitet. Der Vorschlag kann nicht ausgezeichnet werden, da er lt. Satzungsentwurf 2 Jahre warten muss. Im Folgejahr wird ein zweiter sehr guter Vorschlag unterbreitet. Nach aktueller Satzung wäre eine gerechte Preisteilung möglich und angebracht, aber nach Satzungsentwurf geht ein sehr guter Vorschlag leer aus. Der andere sehr gute Vorschlag kann lt. Satzungsentwurf aber auch nicht ausgezeichnet werden, da je mindestens 3 Vorschläge vorliegen müssen. Jetzt wartet der 1. sehr gute Vorschlag für den Umweltpreis bereits 3 Jahre um eventuell ausgezeichnet zu werden.

PS: Am Tag der Pressemitteilung, dass 2016 der Umweltpreis nicht vergeben wird hat ein Wernigeröder sein umweltfreundliches Unternehmen beschrieben und für die nächste Preisverleihung vorgeschlagen. Nach Satzungsentwurf muss dem Unternehmer abgesagt werden, da er sich nicht selbst vorschlagen darf.

Die aktuelle Satzung über die Verleihung des Umweltpreises der Stadt ist eine gute Grundlage für die Ehrung von Umweltengagement in Wernigerode und bedarf keiner Änderung. So wurden seit 1995 insgesamt 27 Umweltaktivitäten ausgezeichnet. Die Satzung ermöglicht auch, dass kein Umweltpreis vergeben wird, wie in den Jahren 2003, 2005 und 2016.

 

Herr Albrecht findet eine Preisverleihung alle zwei Jahre nicht als unpraktikabel.

 

Herr Winkelmann ist auch dieser Meinung, die Qualität der Vorschläge muss erhöht werden.

 

Herr Härtel kann sich eine Preisverleihung alle zwei Jahre vorstellen. Der Änderung, dass künftig mindestens 3 Bewerbungen vorliegen sollen, kann er nicht zustimmen. Herr Härtel schlägt eine Vertagung vor. 2017 sollte die Beschlussvorlage noch einmal beraten werden.

 

Zur Vertagung wird wie folgt abgestimmt:

 

5 Ja-Stimmen1 Nein-Stimme3 Enthaltungen.

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Beschluss
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