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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt die Satzung über die Verleihung des Umweltpreises der Stadt Wernigerode.

       

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Finanzielle Auswirkungen:

Gesamtkosten der Maßnahme: in 5.6.1.01.5271000 fallen nur noch alle zwei Jahre 1.000,00 € an

    

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Begründung:

Der Umweltpreis hat in der Quantität der Bewerbungen in den vergangenen Jahren sukzessiv abgenommen. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken und die Qualität der Bewerbungen zu erhöhen regt die CDU/Haus & Grund – Fraktion eine Reihe von Änderungen an, um die Wertigkeit des Preises wieder zu stärken und damit der Zielsetzung, der Anerkennung für die Entwicklung von Aktivitäten im Umweltschutz sowie der Förderung der Umwelterziehung und des Umweltbewusstseins in Wernigerode, Rechnung zu tragen.

 

Hierzu wird vorgeschlagen, dass u.a. folgende Änderungen in die Satzung über die Verleihung des Umweltpreises der Stadt Wernigerode vorgenommen werden:

 

  1. In den Verleihungsgrundsätzen wird die Langjährigkeit des Engagements ergänzt.
  2. Eine mögliche Teilung des Umweltpreises wird gestrichen.
  3. Die Verleihung kann künftig alle 2 Jahre erfolgen.
  4. Es sollen künftig mindestens 3 Bewerbungen vorliegen, um eine inhaltliche Auswahl zu ermöglichen.
  5. Die Preisverleihung soll künftig in einem feierlichen Rahmen vor einer Stadtratssitzung stattfinden.

 

gez.gez.

André WeberDr. Bernhard Ellendt

StadtratStadtrat     

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