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Herr Treuthardt gibt eine kurze Einführung zu den Änderungen an der Feuerwehrkostensatzung. Herr Kascha fragt nach, weshalb die Veränderung im § 5 (1) an der Position Löschfahrzeug so gravierend ist. Herr Treuthardt führt dazu aus, dass es sich bei einem Löschfahrzeug (LF 16, LF 8) und einem Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF 16) um sehr ähnliche Fahrzeuge handelt und der bisherige Unterschied nicht gerechtfertigt war. Herr Weber bittet um Klarstellung der Formulierung des § 1 (2) Buchst. c (private Feuermeldeanlagen). Herr Treuthardt erklärt, dass es sich hierbei um die handelsüblichen Feuermelder für Privathaushalte handelt, welche i. d. R. keine Aufschaltung zur Einsatzleitstelle haben. Herr Wurzel sieht die Verfahrensweise für Fehlalarme dieser Anlagen kritisch und fordert die –Verwaltung auf, eine Statistik der Einsätze für diese Anlagen im Verlauf des Jahres 2015 zu führen und am Jahresende dem Ausschuss vorzulegen. Herr Weber stellt die Vorlage zur Abstimmung. Diese wird einstimmig angenommen.

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Beschluss

Beschluss: 88/2014

 

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Abstimmungsergebnis:

7

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

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