Herr Weber stellt kurz die Vorlage vor. Er betrachtet diese Möglichkeit als Ergänzung zu den derzeit möglichen Bezahlformen und weist auf die Registrierungsfreiheit hin. Weiterhin nennt er weitere Städte, in denen diese Möglichkeit bereits besteht wie z. B. Naumburg, Eisleben, Magdeburg, Halle und Braunlage.
Wegen des recht hohen Kostenanteils regt Herr Weber an, ggf. in 2 Jahren die Parkgebührensatzung zu prüfen und den Mehrkostenanteil per Satzungsänderung auf die Nutzer umzulegen.
Herr Friedrich führt dazu aus, dass er zwar Neuem grundsätzlich aufgeschlossen gegenübersteht, jedoch der IT-Bereich Probleme bei der Realisierung sieht. Gleichzeitig bittet er um einen erweiterten Prüfauftrag, da er, unter dem Hinweis auf die sehr hohen Kosten, starken Sparzwängen unterliegt.
Herr Weber sieht eine Vertagung kritisch, da die Vorlage bereits am 07.11.13 im Stadtrat behandelt werden soll und sieht keinen Ansatz für neuere Erkenntnisse durch den Prüfauftrag.
Herr Siegel stimmt der Argumentation von Herrn Weber zwar zu, sieht jedoch keine Kostenersparnis durch dieses Angebot.
Herr Fröhlich stellt kurz die Eckdaten der Beispielberechnung vor, wonach je Parkvorgang mit einer Summe von z. B. 3,50 Euro, davon 0,62 Euro Kosten für die Stadt entstehen und dass sich die Berechnung nur auf eine Nutzung von etwa 3,5% aller Parkvorgänge bezieht, so dass im Falle einer intensiveren Nutzung unter Umständen sehr hohe Einnahmeverluste (durch Kosten des Handyparkens) die Folge wären.
Herr Wurzel sieht die Zielgruppe (vorwiegend jüngere Besitzer von Smartphones) kritisch und möchte mit Blick auf die anstehende Kommunalwahl 2014 keinen voreiligen Beschluss fassen, welcher sich auf den Haushalt 2014 auswirken würde.
Herr Niemann fragt an, ob die technischen Voraussetzungen bereits gegeben sind. Herr Fröhlich führt dazu aus, dass zumindest theoretisch die Möglichkeit mit entsprechend neuer Hard- und Software bestehen sollte.
Herr Weber hält eine Umsetzung/Umrüstung im Jahr 2014 für einen ausreichenden Zeitraum. Herr Friedrich bittet erneut, unter Hinweisung auf den im nächsten Jahr stattfindenden Sachsen-Anhalt-Tag und der damit zusammenhängenden enormen Arbeitsbelastung, um einen erweiterten Prüfauftrag.
Herr Kabelitz hält es für vernünftig, sich hiermit noch Zeit zu lassen und stellt einen Antrag zur Vertagung mit einem gleichzeitig erweiterten Prüfauftrag.
Herr Siegel stellt den Antrag der Vertagung zur Abstimmung – Ergebnis: 3-Ja Stimmen, 4-Nein Stimmen.
Herr Porsche schlägt eine Ergänzung der Vorlage dahingehend vor, dass die Einführung frühestens zum 01.01.2015 erfolgen soll. Herr Weber sieht keine Notwendigkeit, eine zeitliche Komponente einzufügen. Herr Porsche sieht den Sachsen-Anhalt-Tag 2014 als große und zeitintensive Aufgabe und möchte daher erst 2015 mit dem Handyparken beginnen.
Herr Siegel stellt den Antrag zur Einfügung des 01.01.2015 zur Abstimmung: – Ergebnis: 3-Ja Stimmen, 3-Nein Stimmen, 1 Enthaltung.
Herr Siegel stellt somit die unveränderte Vorlage zur Abstimmung: