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Als erstes erhielt Frau Drogan als Leiterin des RPA das Wort. Sie machte darauf aufmerksam, dass die Begründung in der Vorlage in einigen Aussagen Gesetzmäßigkeiten widerspricht, bzw. Aussagen beinhaltet, deren Deutung in verschiedene Richtungen gehen können, die nicht alle gesetzeskonform sind. Eine Ausschreibung zugunsten von Sammelbestellungen durch die Genossenschaft ist grundsätzlich möglich, berührt aber eine Vielzahl von rechtlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten, die zu beachten sind. Vergaberechtlich ist auf § 32 GemHVO und die entsprechenden Basisparagraphen der VOL/A und VOB/A zu achten. Die Genossenschaft kann Preise verhandeln, der Kauf bzw. Liefervertrag ist aber direkt zwischen Stadt und Auftragnehmer abzuschließen. Das RPA empfiehlt, den Rahmenvertrag der zwischen KITU und der Stadt Wernigerode abgeschlossen wird, vor Unterschriftsleistung einzusehen. Herr Dorff machte darauf aufmerksam, dass Vergabeverfahren nach Vorschrift erfolgen und die Stadt nicht über die KITU einkaufen muss. In der anschließenden Diskussion kam zum Ausdruck, dass die Begründung überarbeitet werden muss und dass an die Stadträte die Satzung der Kommunalen IT-Union Magdeburg (KITU) verteilt wird.

 

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

2

Ja-Stimmen

1

Nein-Stimmen

4

Enthaltungen

 

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