Ortschaftsrat Silstedt - 08.07.2020
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Ö 1 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | 019/2020 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE Der Wernigeröder Stadtrat folgt der Konstanzer Resolution zum Klimanotstand.
Der Stadtrat von Wernigerode:
- erklärt den Klimanotstand und erkennt damit die Eindämmung der Klimakrise und ihrer schwerwiegenden Folgen als Aufgabe höchster Priorität an.
- bekennt sich dazu, in ihrem Wirkungskreis geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Ziel der Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu unterstützen.
- berücksichtigt ab sofort die Auswirkungen auf das Klima bei jeglichen Entscheidungen und bevorzugt Lösungen, die sich positiv auf Klima-, Umwelt- und Artenschutz auswirken.
Hierzu wird für sämtliche politische Beschlussvorlagen ab 2020 das Kästchen „Auswirkungen auf den Klimaschutz“ mit den Auswahlmöglichkeiten „Ja, positiv“, „Ja, negativ“ und „Nein“ verpflichtender Bestandteil. Wird die Frage mit „Ja, positiv“ beantwortet, muss die jeweilige Auswirkung in Zusammenarbeit mit der / dem Klimaschutzbeauftragten in der Begründung dargestellt werden.
Wird die Frage mit "Ja, negativ" beantwortet, muss die Beschlussvorlage konkrete und abrechenbare Kompensationsmaßnahmen zum Ausgleich der negativen Klimafolgen vorschlagen.
- stellt fest, dass das im Jahr 2014 beschlossene Klimaschutzkonzept nicht ausreicht und abrechenbar überarbeitet / ausgebaut werden muss.
- fordert im Verwaltungsbericht der Stadt Wernigerode ab dem Jahr 2020 eine Ausweisung der im jeweiligen Berichtszeitraum erfolgten klimarelevanten Entwicklungen und Maßnahmen. Der Oberbürgermeister schlägt dem Stadtrat dazu ein geeignetes Kriterien- und Kennzahlensystem vor.
- fordert den städtischen Bau- und Umweltausschuss auf, unter Einbeziehung der Vorschläge aus allen Fraktionen, anderen Ausschüssen, den Ortschaftsräten und der Bevölkerung bis zum Ende des Jahres 2020 einen Maßnahmenkatalog zu erstellen, der das Klimaschutzkonzept ergänzt.
Einwohner der Stadt Wernigerode sollen medienwirksam über ihr Einbringungsrecht (z.B. in den Ausschusssitzungen oder durch Kontaktaufnahme mit einzelnen Fraktionen / Stadträten) informiert werden. Dieser Katalog soll vor der Beschlussfassung im Stadtrat im Zuge einer Bürgerbeteiligung 4 Wochen lang öffentlich ausgelegt und im Web- Auftritt der Stadt Wernigerode präsentiert werden. - fordert auch die städtischen Beteiligungen dazu auf, sich verstärkt mit ihren Möglichkeiten im Klimaschutz auseinanderzusetzen und dem Stadtrat dazu bis September 2020 Bericht zu erstatten.
- bekennt sich dazu, sozialen Härten, die durch Klimaschutzmaßnahmen entstehen können, im eigenen Wirkungskreis entgegenzuwirken. Dies schließt die Unternehmen, an denen die Kommune beteiligt ist, ausdrücklich mit ein.
08.06.2020 - Bau- und Umweltausschuss Ö 6 -
Siehe Änderungsanträge von Herrn Schatz und Frau Dr. Sasse. 09.06.2020 - Wirtschafts-, Digitalisierung- und Liegenschaftsausschuss Ö 6 - zur Kenntnis genommen
11.06.2020 - Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss Ö 6 - geändert beschlossen
15.06.2020 - Ausschuss für Schule, Kultur und Sport Ö 8 - geändert beschlossen
16.06.2020 - Ordnungsausschuss Ö 10 - zur Kenntnis genommen 17.06.2020 - Ortschaftsrat Silstedt Ö 7 - 18.06.2020 - Ortschaftsrat Schierke Ö 8 - zur Kenntnis genommen Beschluss-Nr.: 019/2020
23.06.2020 - Ortschaftsrat Benzingerode Ö 5 -
23.06.2020 - Ortschaftsrat Minsleben Ö 5 -
24.06.2020 - Hauptausschuss Ö 7 - abgelehnt
Dem Stadtrat wird die Beschlussfassung durch den Hauptausschuss nicht empfohlen. 25.06.2020 - Ausschuss für Jugend, Senioren und Soziales Ö 6 - ungeändert beschlossen Beschluss 019/2020
29.06.2020 - Ortschaftsrat Reddeber Ö 6 -
02.07.2020 - Stadtrat Wernigerode Ö 9 - geändert beschlossen Beschluss
Der Wernigeröder Stadtrat folgt der Konstanzer Resolution zum Klimanotstand.
Der Stadtrat von Wernigerode
- erkennt die Eindämmung der Klimakrise und ihrer schwerwiegenden Folgen als Aufgabe höchster Priorität an.
- bekennt sich dazu, in ihrem Wirkungskreis geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Ziel der Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu unterstützen.
- berücksichtigt ab sofort die Auswirkungen auf das Klima bei jeglichen Entscheidungen und bevorzugt Lösungen, die sich positiv auf Klima-, Umwelt- und Artenschutz auswirken.
- fordert den Oberbürgermeister auf, jährlich über die Initiativen und Projekte aus dem vergangenen Jahr im Verwaltungsbericht zu berichten.
Die Klimaschutzinitiative ist dabei nicht nur ein Bekenntnis zur Zukunft der jungen Generation der Stadt Wernigerode, sondern bildet vielmehr die Grundlage, um Klimaschutzmaßnahmen schneller umzusetzen und die dafür benötigten Finanzmittel umzuwidmen. Setzen Sie mit der Ausrufung des Klimanotstandes ein Signal gegen den Klimawandel (= Klimakrise) und für die Menschen unserer Stadt und unser aller Zukunft!
Die Inhalte der bereits entwickelten Gesamtstrategie (BV 101/2016 – wurde damals nicht beschlossen) bieten eine gute Arbeitsgrundlage, dem berechtigten Anliegen der Konstanzer Resolution wirksam zu entsprechen. Seit 2017 beschlossene Konzepte/Strategien werden integriert. Die Verwaltung wird hierzu einen Zeitplan inklusive Öffentlichkeitsbeteiligung vorlegen.
Die Prüfung von Vorlagen soll nicht auf die Klimarelevanz beschränkt werden. Stattdessen werden die Handlungsfelder der Gesamtstrategie betrachtet. Zur Prüfung der Vorlagen wird das „Augsburger Modell“ vorgeschlagen, welches an die Handlungsfelder und Ziele der Stadt Wernigerode angepasst werden muss. Es bietet für die Verwaltung und für ehrenamtliche Kommunalpolitiker eine gut nachvollziehbare und zugleich sachgerechte Entscheidungsgrundlage.
Die Einschätzung der Auswirkung wird bei der Erstellung der Beschlussvorlagen durch das jeweilige Fachressort, bei dem die Sachkenntnis über die zu beschließende Maßnahme vorhanden ist, vorgenommen (Empfehlung des Deutschen Städtetags in seiner „Orientierungshilfe für die Prüfung klimarelevanter Beschlussvorlagen in kommunalen Vertretungskörperschaften“). Bei Bedarf kann das für den Klimaschutz zuständige Fachamt/Sachgebiet mit seiner Expertise zur Einschätzung und Prüfung der Klimarelevanz einbezogen werden; dies gilt auch für die Identifizierung und Darstellung von Optimierungspotenzialen und Vorschlägen für Kompensations- und Ausgleichsmaßnahmen. Hier muss jedoch ggf. eine personelle Verstärkung erfolgen.
08.07.2020 - Ortschaftsrat Silstedt Ö 5 - |
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